Ein Fall wie aus dem Lehrbuch…

Das LawBlog berichtet, dass ein Student vom Amtsgericht Tübingen wegen Verwendung eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation (§ 86a StGB) verurteilt wurde, weil er einen - seinen Protest gegen Rechtsradikalismus ausdrückenden und durchaus verbreiteten - Button mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz am Rucksack trug. Wenn auch die Berufungsinstanzen diesen Unfug mitmachen sollten und der Student Beschwerde beim BVerfG einreicht, dann dürfte das ein neuer Lehrbuch-Fall zum Art. 5 GG werden.

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Themen: Protest , GG , Amtsgericht , Hakenkreuz , 86a Stgb

Erschienen 9. November 2005 auf http://www.juraaa.de.

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