Ein Fall von Verbandsverantwortlichkeit?
am 27.12.2007 von http://lawontheblog.kundp.at
Das Unternehmen Bayer Diabetes Care hat laut Medienberichten fehlerhafte Teststreifen für Blutzuckerspiegel-Messgeräte auf den Markt gebracht, die nun zurückgerufen werden müssen. Es werden falsche Messergebnisse angezeigt. Der Fehler sei beim Einsatz neuer Produktionsmaschinen entstanden.
Der Sachverhalt - bzw. dessen mögliche Folgen - ist ein klassisches Beispiel für den Anwendungsbereich des Unternehmensstrafrechtes (richtig: Verbandsverantwortlichkeitsgesetz). Sollte durch die Inverkehrbringung des fehlerhaften Produktes ein Schaden entstehen, wäre diese strafrechtlich zweifellos relevant (zumindest fahrlässige Körperverletzung) und sohin im Falle der Zurechenbarkeit das Unternehmen zu verurteilen.
Apropos …
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