Ein-Euro-Nixjobber
am 26.09.2007 von Kleinblog | David Klein
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, daß sogenannte Ein-Euro-Jobber weder einen Anspruch auf Lohn noch auf einen Arbeitsvertrag haben.
Das Rechtsverhältnis zwischen einer erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der Leistungserbringerin auf der Basis von § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II (sog. Ein-Euro-Job) ist kein Arbeitsverhältnis, sondern öffentlich-rechtlicher Natur. [Quelle: BAG]
Damit bügelte das Gericht zugleich den Versuch der Klägerin ab, festzustellen, daß ein Arbeitsverhältnis durch eine konkludente Einigung …
Ein-Euro-Jobber sind keine Arbeitnehmer
JuracityBlog / Das Rechtsverhältnis zwischen einer erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der Leistungserbringerin auf der Basis von § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II (Ein-Euro-Job) ist kein Arbeitsverhältnis, sondern öffentlich-rechtlicher Natur. Di…
Ein-Euro-Jobs: BAG Entscheidung zum Rechtsweg bei Ein-Euro-Job jetzt im Volltext
JuracityBlog / JuracityBlog berichtete bereits von dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts, nach dem für Rechtsstreitigkeiten aus dem Ein-Euro-Job und seiner Beschäftigungsstelle der Rechtsweg zu den Sozialgerichten und nicht zu den Arbeitsgerichten er&…
Rechtsweg bei Ein-Euro-Jobs
Blickpunkt Recht & Steuern / Für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und einer privaten Einrichtung als Leistungserbringerin aus dem Rechtsverhältnis der im öffentlichen Interesse liegenden, zusätzlichen Arbeiten (sog.…
BAG: Einstellung von Ein-Euro-Jobbern
Rechtblog / Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber in seinem Betrieb erwerbsfähige Hilfebedürftige iSv. § 16 Abs. 3 S. 2 SGB II - sog. Ein-Euro-Jobber - beschäftigen will. Die Beschäftigung dieser Personen ist eine mitbest…
BAG: Rechtsweg für Streitigkeiten aus 1-Euro-Jobs
arbeitsrechtblog / Für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und einer privaten Einrichtung als Leistungserbringerin aus dem Rechtsverhältnis der im öffentlichen Interesse liegenden, zusätzlichen Arbeiten (sog. Ein-Euro-Job iSv. § 16…
Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten aus dem sog. Ein-Euro-Job
Recht und Alltag / Für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und einer privaten Einrichtung als Leistungserbringerin aus dem Rechtsverhältnis der im öffentlichen Interesse liegenden, zusätzlichen Arbeiten (sog. Ein-Euro-Job iSv. § 16…
Betriebsrat bestimmt bei Einstellung von Ein-Euro-Jobbern mit
JuracityBlog / das entschied am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 02.10.2007 - Aktenzeichen 1 ABR 60/06) und gab damit dem Antrag eines Betriebsrats einer Pflegeeinrichtung statt. Die Beschäfigung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger iSv. Â…
