"Ein-Euro-Jobber" als Streikbrecher?

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion "Die Linke" hat die Bundesregierung heute mitgeteilt , dass Ein-Euro-Jobber nicht in bestreikten Betrieben als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen. Die Begründung der Bundesregierung geht dahin, dass Langzeitarbeitslose nur dann einen Ein-Euro-Job ausüben dürfen, wenn es sich um zusätzliche Arbeiten handelt. Der Bundesagentur für Arbeit (BA) seien im übrigen "derzeit keine Fälle bekannt, in denen streikbed…

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Themen: Job

Erschienen 21. März 2006 auf http://www.arbeitsrechtblog.de.

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