Ein-Euro-Jobber als Streikbrecher?
am 21.03.2006 von http://www.arbeitsrechtblog.deIn der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke hat die Bundesregierung heute mitgeteilt , dass Ein-Euro-Jobber nicht in bestreikten Betrieben als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen. Die Begründung der Bundesregierung geht dahin, dass Langzeitarbeitslose nur dann einen Ein-Euro-Job ausüben dürfen, wenn es sich um zusätzliche Arbeiten handelt. Der Bundesagentur für Arbeit (BA) seien im übrigen derzeit keine Fälle bekannt, …
Die Ein-Euro-Jobs und die Statistik
arbeitsrechtblog / Auf eine kleine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass Ein-Euro-Jobber aufgrund internationeler Vorschriften als Erwerbstätige erfasst würden, so z. B. für das europäische System der volkswirtschaftli…
Ein-Euro-Jobber sind keine Arbeitnehmer
JuracityBlog / Das Rechtsverhältnis zwischen einer erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der Leistungserbringerin auf der Basis von § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II (Ein-Euro-Job) ist kein Arbeitsverhältnis, sondern öffentlich-rechtlicher Natur. Di…
Zahl des Tages: 28.000.000
ElbeBlawg / Die Bundesregierung schätzt den Schaden, der durch die fehlerhaft von der Firma T-Systems programmierte Software A2LL bei der Bearbeitung des Arbeitslosengeld II (ALG II) entstanden ist, auf 28 Millionen Euro. Dies geht aus einer Antwort der Bun…
Regierung hält Bürokratiekosten der Unternehmensteuerreform für “moderat”
STEUERRECHT / Die Bundesregierung räumt ein, dass mit der geplanten Unternehmensteuerreform 2008 zusätzliche Bürokratiekosten verbunden sind. Diese seien allerdings im Verhältnis zum Entlastungsvolumen des Gesetzesvorhabens mehr als moderat, betont sie in ihre…
Das Bundesarbeitsgericht und der 1-EURO-Job
recht verständlich / Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt die Frage entschieden, ob der Betriebsrat bei der Einstellung von Ein-Euro-Jobbern mitstimmungsberechtigt ist. Die Grundlage hierfür findet sich im § 99 I S1 des BetrVG: „§ 99 Mitbestimmung bei personellen Einz…
Ein-Euro-Jobs an der Uni Hamburg
ElbeBlawg / An der Universität Hamburg forschen arbeitslose Soziologen für einen Euro die Stunde. Das berichtet die taz heute in ihrer Nord-Ausgabe. Dadurch erhält die Situation der Ein-Euro-Jobber einen schalen Beigeschmack. Denn bei den Soziolo…
» Ein-Euro-Jobber drfen keine streikbedingt ausgefallenen Arbeiten erledigen
hib 091/2006, Ein-Euro-Jobber dürfen keine streikbedingt ausgefallenen Arbeiten erledigen" /> <meta name="author" content="My" /> <meta name="Drucksachen" content="16/936, 16/783" />…
