Ein etwas pickierter Beamter

Der Kriminalbeamte ist zum Wohnort des Beschuldigten - nennen wir ihn Wilhelm Brause - angereist. Er hatte einen Durchsuchungsbeschluß für dessen Wohnhaus in der Tasche und wollte ihn gleich auch vor Ort vernehmen. Der Beschuldigte war nicht zuhause, aber das war kein Hinderungsgrund für den Beamten, sich in der Wohnung umzusehen:

Die Wohnung machte einen total verwahrlosten Eindruck; überall lagen ungewaschene Kleidungsgegenstände, Essensreste pp. herum. Auf einem vollkommen verdreckten Küchentisch wurden verschiedene geöffnete Briefumschläge ... gefunden.

Die Durchsuchung war dann wohl recht schnell beendet. Man traf den Beschuldigten dann auf seiner Arbeitsstelle, ganz in der Nähe. Jetzt ging es nur noch um die Vernehmung, aber zurück in diese Küche?

Aufgrund des verwahrlosten Zustandes des Hauses wurde Herr Brause befragt, ob auch eine Vernehmung in den Räumlichkeiten des PK Kleinkleckersdorf durchgeführt we…

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Themen: Polizei , Wilhelm

Erschienen 29. Januar 2012 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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