Ein enttäuschter ARAG-Kunde
am 01.01.2007 von RSV-Blog
Armin Seideneder, Inhaber einer homöopathischen Praxis in Karlsruhe, berichtet über seine Erfahrungen mit der ARAG bzw. mit einem Herrn H., der ihm mehrere lukrative Verträge vermittelt hat:
In einem Telefongespräch aufgrund meiner Nachfrage nach einem Rechtsschutz für Urheber- und Verlagsrecht vereinbarte ich mit Herrn H. von der ARAG ein Treffen in meiner Praxis am 3.2.2006. Bei dieser Beratung sicherte Herr H. mir zu, daß der von ARAG angebotene “Presse-Rechtsschutz” und “Firmen-Vertrags-Rechtsschutz” “selbstverständlich” für mich als Autor und Übersetzer ebenso in vollem Umfang gelte. Ich habe Herrn H. ausführlich über meine Tätigkeit als Herausgeber und Übersetzer von homöopathischen Arzneimittellehren in Kenntnis gesetzt und mehrmals ganz konkret nachgefragt, ob zum Beispiel die im kommenden Jahr anstehende Abklärung eines Übersetzervertrages, sowie notwendige Verhandlungen über Autorenverträge ebenfalls von diesem Rechtsschutz gedeckt wären, weil das der mir am wichtigsten erscheinende Bereich war. Er versicherte mir mehrfach, daß auch in diesen Fällen der Gang zum Rechtsanwalt durch diesen Rechtsschutz (natürlich mit Eigenbeteiligung und entsprechender Wartezeit) abgedeckt sei. Es war mir besonders ausschlaggebend für diese gewünschte Absicherung, daß gerade der Bereich vor einem Gerichtsstreit abgesichert ist, weil es meinem Selbstverständnis nicht entspricht, mich auf den Klageweg einzulassen und für mich das nur als letzte Möglichkeit in Frage kommt.
Eigentlich wollte ich mir das Vertragsangebot genauestens durchsehen, es mit meiner Frau durchsprechen und erstmal darüber schlafen, weil die Gesamtsumme der 3 Verträge (”Presse-Rechtsschutz”, “Firmen-Vertrags-Rechtsschutz” und “Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen”) immerhin 1.036,40 Euro pro Jahr [bei ein- bis fünfjähriger Laufzeit] entsprach, für meine Verhältnisse also außerordentlich kostspielig. Der Umfang der “allgemeinen Bedingungen” …
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