Ein Engel und das Urheberrecht
am 22.11.2007 von Telemedicus
Die Statue eines Engels ist urheberrechtlich geschützt. Das entschied das OLG Düsseldorf Ende Oktober.
Geklagt hatte ein Künstler der Benedektiner-Abtei Maria Laach. Dieser hatte die Verwertungsrechte an dem zugrundeliegenden Gipsmodell erlangt. Die Beklagte war Inhaberin einer Kunstgießerei, in welcher eine ähnliche Statue hergestellt wurde.
Darauf mahnte der Künstler die Beklagte ab; sie verpflichtete sich, ihre Statuette nicht weiter herzustellen und zu vertreiben.
In Berufung hatte das Gericht über Schadensersatzforderungen und einen Herausgabeanspruchs des Künstlers zu entscheiden.
Laut OLG Düsseldorf sei die Figur eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne vom § 2 Abs.2 UrhG, welche als Werk der bildenden Kunst nach §§ 1, 2 Abs. 1 Nr.4 UrhG geschützt sei.
Die Statuette bringt dank großer künstlerischer Kraft ihres Schöpfers gestalterisch klar zum Ausdruck, was für den Verstand den Begriff eines Engels ausmacht.
OriginalPlagiatWährend das LG Düsseldorf den Bronzeengel der Beklagten noch als freie Benutzung im Sinne von § 24 Abs. 1 UrhG sah, ordnete das OLG sie als bloße Nachbildung ein. Sie übernehme die wesentlichen Merkmale der Gestaltung – allerdings in geringerer handwerklicher Qualität. Die Beklagte könne ihre Statue auch nicht von dem Engel aus Maria …
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