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Ein Einverständnis kann nicht vermutet werden

am 17.01.2007 von http://www.aktiv-gegen-spam.de

Die Spammer, die ihre eMail-Werbung für Sägen zum Beispiel an einen Schreiner schicken, berufen sich gern darauf, daß sie davon ausgehen durften, der Schreiner habe Interesse an Sägen und deswegen kann sein Interesse an Säge-Spam vermutet werden. Insofern würde dann auch die Rechtswidrigkeit der eMail-Werbung entfallen.

Daß diese Art der Argumentation schlicht unsinnig ist, hat das Landgericht Berlin in einem Beschluß vom 19.12.2006 (15 O 1028/06) festgestellt:

Der Antragsgegner hatte keinen hinreichenden Anlass, von einem Einverständnis des Antragstellers auszugehen. Dafür reicht insbesondere nicht, dass das beworbene Produkt nur für einen bestimmten Kundenkreis interessant ist. Davon, dass ein Werbender stets bestrebt ist, nicht außerhalb seiner Zielgruppe zu werben, ist ohnehin auszugehen. Würde bei jedem zur Zielgruppe gehörenden Empfänger das Einverständnis mit dem Zusenden …

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Vermutetes Interesse ist keine Rechtfertigung für Spam

Aktiv gegen Spam / Der Spammer trug vor, er könne von einem Einverständnis des Empfängers der eMail-Werbung ausgehen. Schließlich ist das beworbene Produkt doch gerade für solche Unternehmen wie das des Empfängers von grundsätzliche…

Wettbewerbswidrigkeit von elektronischer Werbung oder der Mythos der mutmaßlichen Einwilligung – Teil 1 (Telefonwerbung)

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Das Bewerben mittels Telefon, Telefax, E-Mail oder SMS kann gem. §7 Abs. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine wettbewerbsrechtlich relevante „unzumutbare Belästigung“ darstellen, wenn keine Einwilligung des Beworbenen v…

... da Sie selbständig sind, durften wir Ihr Einverständnis mit Telefonwerbung vermuten.

spam-abwehren.de / Unzählige Male habe ich es nun schon gehört: Unsere Telefonwerbung ist kein Spam! Sie als Anwalt haben nämlich Bedarf an (...). Hier können Sie nach Lust und Laune einsetzen: Fachliteratur Prüfungsseminare f&u…

LG Berlin: Ungewollte Werbung per E-Mail ist rechtswidriger Spam. Immer.

Kanzlei Kremer / „Seriöse“ Spammer glauben immer im Recht zu sein. Darunter fallen etwa die Unternehmen, die glauben, sie würden dem Empfänger mit ihrer Werbung einen Gefallen tun, weil der Empfänger ohne Ihr Produkt nicht mehr leben kann. Schönes Beispiel:…

... da Sie selbständig sind, durften wir Ihr Einverständnis mit Telefonwerbung vermuten.

spam-abwehren.de / Unzählige Male habe ich es nun schon gehört: Unsere Telefonwerbung ist kein Spam, denn wir durften Ihr Einverständnis vermuten, da Sie als Anwalt Bedarf an unseren Produkten haben. Diese tolle Rechtfertigung hörte ich bereits in Bezug…

Veröffentlichung der eMail-Adresse ist keine Zustimmung

Aktiv gegen Spam / Die Veröffentlichung der eMail-Adresse oder der Faxnummer stellt keine Einwilligung in die Zusendung von Werbung dar (LG Berlin, Urteil vom 4.5.04, 16 0 718/03). Die Zusendung ist auch in diesem Fall als rechtswidrig anzusehen. Gerechtfertig…

Spam an “catch-all-Adressen” ist unzlässig

Aktiv gegen Spam / Der Spammer verschickte die unerwünschte eMail-Werbung an die Adresse “irgendwas@domain-des-empfaengers.de”, also an eine beliebige Adresse der Empfänger-Domain. Von Interesse ist hier die Argumentation des Spammers und die…

Keine Erlaubnis zum Spamming nach Cold Call durch Anwältin

Aktiv gegen Spam / Wir erhielten von einem Seminarveranstalter ein Fax. Glasklar Werbung für ein Seminar in “Mitteldeutschland”. Ich fand das frech, habe den Veranstalter abgemahnt und dann geklagt, als die Spammer nicht entsprechend reagierten. Di…

BGH: Suchmaschineneintrag - Ein unaufgeforderter Anruf bei einem Gewerbetreibenden zu Werbezwecken kann als eine wettbewerbswidrige unzumutbare Belästigung zu beurteilen sein, wenn der Anrufer zuvor nicht annehmen durfte, der Anzurufende werde mit

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein unaufgeforderter Anruf bei einem Gewerbetreibenden zu Werbezwecken kann als eine wettbewerbswidrige unzumutbare Belästigung zu beurteilen sein, wenn der Anrufer zuvor nicht annehmen durfte, der Anzurufende werde mit dem Anruf, so wie er gep…

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