Ein Dank an die Justiz

All’ den kritischen Stimmen zu unserer Justiz halte ich heute einmal meinen Dank entgegen. Dank für einen ersichtlich aussichtslosen Strafbefehl wegen Verdachts Unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Obwohl die Verteidigung bereits im Vorverfahren darauf hingewiesen hatte, dass

· die Beschuldigte die Tat bestreitet, . die Unfallschäden an den beteiligten PKWs eher nicht kompatibel waren, · der einzige Zeuge die Fahrerin (?) nur von hinten gesehen hatte, · er diese als langhaarig beschrieb, die Beschuldigte hingegen kurze Haare hat, · der Zeuge selbst eingeräumt hatte, die Fahrerin (?) nicht wiedererkennen zu können · und schließlich auch noch die Schwester der Beschuldigten deren PKW nutzt,

beantragt die Staatsanwältin natürlich völlig ungerührt ein Strafbefehl und das zuständige Gericht erlässt selbigen auch noch.

Bei der einzig sachgerechten Entscheidung - nämlich Einstellung des Verfahrens - wäre ein Anwaltshonorar von…

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Erschienen 24. Mai 2010 auf http://ra-melchior.blog.de.

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