Arbeitsrecht: Auch Abfallklau rechtfertigt fristlose Kündigung
Recht und Alltag | 23. Januar 2006 — Ein Mitarbeiter, der unerlaubt Abfall aus seiner Firma mitnimmt und verkauft, darf fristlos entlassen werden. Das entschied das La…
Ein Mitarbeiter darf nur bei "ausschweifender Nutzung" des dienstlichen Computers zu privaten Zwecken fristlos entlassen werden. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem Urteil entschieden. In allen anderen Fällen müsse der Arbeitgeber den Mitarbeiter vor der Kündigung ausdrücklich abmahnen, so das Gericht (Az. 10 Sa 505/07). Das LAG gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers statt. Der Kläger hatte angeblich an mehreren Tagen von seinem Dienst-PC Internetseiten mit erotischem Inhalt aufgerufen und entsprechende Dateien heruntergeladen oder Videos …
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Recht und Alltag | 28. November 2005 — Ist in einer Abmahnung mit mehreren Vorwürfen auch nur einer falsch, muss das Schreiben aus der Personalakte entfernt werden. Di…
Handakte WebLAWg | 1. September 2008 — Ein Arbeitgeber muss eine inhaltlich ungenaue Abmahnung aus der Personalakte entfernen. Das geht aus einem am Montag in Mainz…
ElbeBlawg | 28. April 2006 — Wird ein Arbeitsplatz ersatzlos gestrichen, berechtigt dies den Arbeitgeber nicht zwangsläufig zu einer betriebsbedingten Kündi…
JuracityBlog | 13. Februar 2010 — Ein Arbeitnehmer, der wegen Gehaltsrückständen selbst fristlos kündigt, hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Abfindung. Di…
Anwalt Niemeyer | 6. Juli 2010 — Zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen geben Anlass, die Kündigungsvoraussetzungen wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz…
Handakte WebLAWg | 19. April 2010 — Die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit rechtfertigt nicht ohne weiteres eine Kündigung. Das gilt auch dann…