Ein Arm, ein Bein und ein Auge für ‘nen Scherz

Sicher haben Sie es auch aufmerksam verfolgt: Stefan Raab muss eine Geldstrafe i.H. von 150.000 Euro in einem Beleidigungsfall zahlen. Wohl nicht ganz zu Unrecht: er testet die Grenzen nicht nur des guten Geschmacks, sondern auch des Rechts ziemlich aus. Konkret wurde ein kurzer Film einer Dame mit der Schultüte ihrer Tochter in der Hand mit „Unfassbar, oder? Die Dealer tarnen sich immer besser.“ kommentiert.

Bemerkenswert fand ich, dass das Opfer in einem parallelen Zivilverfahren 90.000 Euro Schadenersatz wegen der Verletzung ihres Persönlichkeitsrechtes gefordert hatte; der Prozess ging allerdings verloren. Bereits vor einiger Zeit musste Raab an eine Schülerin mit dem Nachnamen „Loch“ 70.000 Euro Schadenersatzsumme zahlen. Sie können sich die Natur des hierfür maßgeblichen Scherzes sicher denken.

Die Ehre ist ein hohes Gut. Aber 90.000 oder auch 70.000 Euro sind auch eine Menge Geld. Ich habe mir den Spaß gemacht, in der ADAC Schmerzensgeldtabelle mal kurz zu vergleichen und fand dabei etwa das:

Der „Verlust des rechten Auges, zahlreiche Mittelgesichtsfrakturen (Trümmerfraktur des Ober- und Unterkiefers), Fraktur der hinteren Schädelgruppe, Geruchsverlust, Gehirnerschütterung, Schlüsselbeinfraktur, Rip…

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Erschienen 16. September 2005 auf http://www.law-blog.de/.

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