Ein allgemeiner "Aufschlag" für die Bewerbungen Schwerbehinderter lässt sich weder dem Gesetz noch den allgemeinen Verwaltungsvorschriften des Jobcenters entnehmen.

So die Rechtsauffassung des Sozialgericht Duisburg, Urteil vom 05.10.2011, - S 41 AS 2980/10 - , anhängig beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - L 19 AS 1836/11 - . Einfache Bewerbungen mit einem Pauschalbetrag von 3,00 EUR zu berücksichtigen, ist nicht zu beanstanden. Eine fehlerhafte Ausübung des ihr insoweit eingeräumten Ermessens ist nicht zu erkennen. Die Beklagte berücksichtigt zum einen für umfänglichere Bewerbungen einen höheren Pauschalbetrag, nämlich in Höhe von 5,00 EUR. Zum anderen räumt sie Hilfeempfängern die Möglichkeit ein, noch höhere notwendige Bewerbungskosten im Einzelfall nachzuweisen, die dann in tatsächlicher Höhe erstattet werden. Dies stellt - gemessen an der für eine Massenverwaltung notwendigen Verwaltungsvereinfachung – eine ausreichende und sachliche Differenzierung dar. Der Kläger hat die ihm eingeräumte Möglichkeit zum Nachweis von im Einzelfall höheren Bewerbungskosten nicht wahrgenommen, sondern jeweils nur die Antworten der von ihm angeschriebenen Stadtverwaltungen beigefügt. Berücksichtigt man die in der Verwaltungsakte gelegentlich exemplarisch zu findenden Anschreiben des Klägers, mit denen er sich auf knappe, undifferenzierte Art und Weise in der Vergangenheit beworben hat, sowie die durchgehend negativen Antworten der jeweiligen Verwaltungen und Behörden, so ist davon auszugehen, dass der Kläger jeweils lediglich einseitige Bewerbungsschreiben, ggf. noch unter Beifügung eines einseitigen Lebenslaufes, versandt hat. Selbst unter Berücksichtigung von Briefumschlägen, Druck- bzw. Kopierkosten und erforderlichem Porto übersteigen damit seine Aufwendungen die von der Beklagten gewählte Pauschale erkennbar nicht. Zu einem abweichenden Ergebnis kommt man auch nicht unter Berücksichtigung der Schwerbehinderteneigenschaft des Klägers. Der Kläger hat nicht einmal ansatzweise dargetan, dass sich die Aufwendungen für seine Bewerbungen durch das Vor…

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Themen: Porto , Bewerbungen

Erschienen 7. Dezember 2011 auf http://sozialrechtsexperte.blogspot.com.

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