Eilverfahren gegen Bahn begonnen

Im Bahn-Tarifstreit hat das Verfahren der Lokführergewerkschaft GDL gegen das Unternehmen vor dem Frankfurter Arbeitsgericht begonnen. Die Gewerkschaft will erreichen, dass die Bahn künftig nicht mehr behaupten darf, ein Streik der Lokführer wäre rechtswidrig. Außerdem will die GDL durchsetzen, dass die Bahn den Beschäftigten keine Sanktionen mehr androhen darf. Zudem wehrt sie sich gegen einen Brief der Bahn, in dem die Mitarbeiter den Tarifabschluss mit Transnet und GDBA akzeptieren sollen.

GDL-Chef Manfred Schell sagte vor Beginn der Verhandlung, Ziel sei ein positiver Ausgang. Am Dienstag hatte das Arbeitsgericht Mainz einen Antrag der Bahn-Tochter DB Regio AG auf eine einstweilige Verfügung gegen den von der GDL angestrebten unbefristeten Streik abgelehnt. Einen ähnlichen Antrag hat die Bahn vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf eingereicht, über den ebenfalls heute verhandelt wird. Die GDL befragt derzeit ihre Mitglieder in einer Urabstimmung über ihre Streikbereitschaft.

Voraussichtlich am kommenden Montag will die GDL das Ergebnis der Abstimmung bekannt geben. (…)

Quelle: Tagesschau vom 1.8.2007

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Themen: Rechtsprechung

Erschienen 1. August 2007 auf http://log.handakte.de/.

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