Lustige Anwaltswechsel
RAinBraun | 17. Mai 2010 — Wahrscheinlich ist es nicht nur in Hamburg Usus, dass ein Untersuchungshäftling den Anwalt häufiger wechselt als die Hemden. Meist…
Frau Ehrlich muss für einen Prozesskostenhilfeantrag Unterlagen beim Gericht einreichen. Das erfährt sie aus einem Brief von Anwalt Lahm - einen Tag vor Fristablauf. Sofort schickt Frau Ehrlich die Unterlagen mit der Post an den Anwalt und das Gericht. In der Hektik kommt sie nicht auf naheliegendere Ideen: Zum Anwalt oder zum Gerichtsbriefkasten fahren. Mag sein, dass Frau Ehrlich dafür keine Zeit hatte oder zu weit weg wohnte.
Es kommt, wie es kommen muss: Das Gericht erhält die Unterlagen erst nach Fristablauf. Die PKH wird abgelehnt, weil die Belege fehlen, mit denen die Angaben im Antrag glaubhaft zu machen sind. Frau Ehrlich setzt sich direkt mit dem Gericht in Verbindung um die Sache aufzuklären, allerdings - was absehbar war - ohne Erfolg. Als Anwalt Lahm erfährt, dass Frau Ehrlich sich persönlich an das Gericht gewandt hat, legt er das Mandat nieder, schickt eine Rechnung und droht zivil- und strafrechtliche Schritte an.
Im Hause Ehrlich fragt man sich nun, wieso einem Mandanten die Schuld für das Versäumnis seines Anwalts gegeben werden kann, wieso der Anwalt für seine mangelhafte Leistung Geld verlangen kann und wie das allgemein überhaupt mit der Gerechtigkeit wäre. Berechtigte Fragen.
Der Anwalt ist der Vertreter des Mandanten. Der Mandant muss sich das Versäumnis seines Vertreters zurechnen lassen. Wer schuld ist, ist dem Gericht letztlich egal.
Damit der Anwalt seine Fristen einhält, hat er Fristenkalender, Telefon, Fax und ein Auto, das schnell genug ist, den Gerichtsbriefkasten vor 0:00 Uhr am Tag des Fristablaufs zu erreichen. Er verfügt über ein ausreichendes Instrumentarium, um der Aufgabe “Frist einhalten” gerecht werden zu können.
Wenn das alles nicht reicht, gibt es noch die anwaltliche Haftpflichtversicherung. Wenn der Anwalt das seiner Versicherung nicht freiwillig melden möchte, bleibt nicht viel anderes übrig als sich gegen den Ex-Anwalt von einem anderen Anwalt vertreten zu lassen. Denn für den Schaden haftet der, der ihn verursacht hat.
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