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Eilantrag in Sachen “Vorratsdatenspeicherung” teilweise erfolgreich

am 19.03.2008 von Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles

Gegenstand der von acht Bürgern erhobenen Verfassungsbeschwerde sind die neu geschaffenen §§ 113a, 113bTKG.
§ 113a TKG regelt die Speicherungspflicht für Daten. Anbieter von Telekommunikationsdiensten werden verpflichtet, bestimmte Verkehrs- und Standortdaten, die bei der Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet anfallen, für einen Zeitraum von sechs Monaten zu speichern. § 113b TKG regelt die Verwendung der gespeicherten Daten. Danach kann der bevorratete Datenbestand zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten, der Abwehr erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit und der Erfüllung nachrichtendienstlicher Aufgaben abgerufen werden.
Der Antrag der Beschwerdeführer, §§ 113a, 113b TKG im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über die
Verfassungsbeschwerde außer Kraft zu setzen, hatte teilweise Erfolg.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts ließ die Anwendung von § 113b TKG, soweit er die Verwendung der gespeicherten Daten zum Zweck der Strafverfolgung regelt, bis zur Entscheidung in der Hauptsache nur modifiziert zu. Aufgrund eines Abrufersuchens einer Strafverfolgungsbehörde hat der Anbieter von Telekommunikationsdiensten die verlangten Daten zwar zu erheben und zu speichern. Sie sind jedoch nur dann an die Strafverfolgungsbehörde zu übermitteln, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des
Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre (§ 100a Abs. 1 StPO).
In den übrigen Fällen ist von einer Übermittlung der Daten einstweilen abzusehen.
Aus den Gründen:
Die in § 113b Satz 1 Nr. 1 TKG ermöglichte Nutzung der bevorrateten Daten zu Zwecken der Strafverfolgung ist bis zur
Entscheidung über die …

Eilantrag in Sachen “Vorratsdatenspeicherung” teilweise erfolgreich

Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles / Gegenstand der von acht Bürgern erhobenen Verfassungsbeschwerde sind die neu geschaffenen §§ 113a, 113bTKG. § 113a TKG regelt die Speicherungspflicht für Daten. Anbieter von Telekommunikationsdiensten werden verpflichtet, bestimmte Verke…

Erfolg gegen Vorratsdatenspeicherung

LawBlog / Erfolg für die Gegner der Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht hat es heute per einstweiliger Anordnung untersagt, auf die gesammelten Daten zuzugreifen. Eine Ausnahme gilt nur bei schweren Straftaten. Aus der Pressemitteilung: Der…

Vorratsdatenspeicherung weitgehend gestoppt

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Eilantrag in Sachen “Vorratsdatenspeicherung” vor dem Bundesverfassungsgericht war in wesentlichen Teilen erfolgreich. Das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007 dient unter anderem dazu, d…

Kippt die Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht?

Recht Medial / Der Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung ist im einstweiligen Verfahren als zulässig anerkannt worden, allerdings nur teilweise. Demnach ist das Bundesverfassungsgericht der Auffassung, dass die Vorratsdatenspeicherung nach § 113a TKG und de…

Bundesverfassungsgericht : Vorratsdatenspeicherung - Eilantrag teilweise erfolgreich. Nur Datenspeicherung gemäß § 113a TKG und Abruf von Vorratsdaten bei Katalogdaten gemäß § 100a Abs. 2 StPO einstweilen zulässig.

MEDIEN INTERNET und RECHT / BVerfG, Beschluss vom 11.03.2008 – Az. 1 BvR 256/08 <b>Zur Sache</b> <br><br> Das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007 dient unter anderem dazu, die Richtlinie der Europäischen U…

Vorratsdatenspeicherung - BVerfG Beschluss 1 BvR 256/08 - Pressemitteilung

Weblawg.de / ... Das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007 dient unter anderem dazu, die Richtlinie der Europäischen Union über die Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht umzusetzen. Zu diesem Zweck enthält sein Ar…

Vorratsdatenspeicherung teilweise verfassungswidrig

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Das BVerfG gab dem Eilantrag in Sachen “Vorratsdatenspeicherung” per Beschluss teilweise statt. Gegenstand der von acht Bürgern erhobenen Verfassungsbeschwerde sind die neu geschaffenen §§ 113a, 113b TKG. § 113a TKG regelt die Speiche…

BVerfG: Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung teilweise erfolgreich

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 11.03.2008 – 1 BvR 256/08 – dem Eilantrag gegen die in § 113a und § 113 b TKG geregelte Vorratsdatenspeicherung teilweise stattgegeben. Die Regelung zur Speicherung in § 113a TKG bleibt…

Saugen, bis die Leitung glüht?

Jurabilis / Auf einen besonderen Aspekt des heutigen Beschlusses aus Karlsruhe weist der Bundesdatenschutzbeauftrage Schaar hin: So sei auf Basis des heutigen Beschlusses ein Vorgehen gegen P2P-Nutzer, die sich ihre Musik per Filesharing besorgen, nicht meh…

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RA Florian MÜller

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