Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung

Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten ist heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden. Rund 30.000 Menschen beteiligen sich an der Verfassungsbeschwerde. Zugleich legte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Empfehlungen zum Schutz vor der ab 2008 geltenden “Totalprotokollierung der Telekommunikation” vor.

Das “Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikation und Vorratsdatenspeicherung” tritt zum Jahreswechsel in Kraft. Es geht auf eine EU-Richtlinie zurück, gegen die Irland vor dem Europäischen Gerichtshof klagt. Die Entscheidung in diesem Verfahren steht noch aus. Unter anderem schreibt das Gesetz die Speicherung von Kommunikationsdaten auf Vorrat vor, d.h. es soll protokolliert werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden.

Nachdem das von CDU, CSU und SPD beschlossene Gesetz nun im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist, hat der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik am heutigen Montag Verfassungsbeschwerde gegen die Datensammlung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht (31.12.2007). In der über 150-seitigen Beschwerdeschrift wird auch beantragt, die Datensammlung wegen “offensichtlicher Verfassungswidrigkeit” durch eine einstweilige Anordnung sofort auszusetzen. (…)

Quelle: Golem vom 31.12.2007

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Erschienen 31. Dezember 2007 auf http://log.handakte.de/.

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