Eigenmächtige Mieter

Beseitigt ein Mieter einen Mangel an der Mietsache, ohne den Vermieter vorher zur Beseitigung des Mangels aufzufordern, so bleibt er nach Ansicht des BGH in der Regel auf seinen Kosten sitzen. Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB entfällt, w…

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Erschienen 1. Mai 2009 auf http://www.ra-sawal.de/Wordpress.

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