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Eigenkapitalersatz bei Minderheitsgesellschaftern

am 11.10.2005 von http://www.meisen.info

Der Ausschluß der Eigenkapitalersatzregeln für nicht geschäftsführende Gesellschafter mit einer Beteiligung von bis zu 10 % gemäß § 32 a Abs. 3 Satz 2 GmbHG gilt nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs erst für nach Inkrafttreten dieser Vorschrift am 24. April 1998 (Art. 5 KapAEG v. 20. April 1998, BGBl. I, 707) verwirklichte Tatbestände
des Eigenkapitalersatzes.

Bei einer Ausfallhaftung entsprechend § 31 Abs. 3 GmbHG kommt es auf den Zeitpunkt der eigenkapitalersetzenden Leistung - oder den der Umqualifizierung einer Leistung in funktionales Eigenkapital - und nicht …

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