Eigenheimzulage verstieß gegen EU-Recht
am 21.01.2008 von Handakte WebLAWg
Die deutschen Häuslebauern bis Ende 2005 gewährte Eigenheimzulage hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen EU-Recht verstoßen. Weil die Zulage nur beim Bau oder Erwerb von Wohnraum in Deutschland gezahlt wurde, habe sie die Niederlassungsfreiheit der Bürger eingeschränkt.
Durch die Vorschrift seien Bürger benachteiligt worden, die zwar in Deutschland voll steuerpflichtig waren, aber in einem anderen EU-Staat leben wollten, erklärte der Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag.
Die Eigenheimzulage wurde Ende 2005 abgeschafft. Das Urteil könnte aber für laufende Gerichtsverfahren von Bürgern interessant sein, denen zuvor die Förderung eines Hausbaus oder Wohnungskaufs im Ausland verweigert wurde. So ist nach Angaben der Europäischen Bausparkassenvereinigung vor dem …
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