Eigenheimzulage 2006
am 03.01.2006 von http://www.meisen.info
Die steuerliche Förderung von Wohneigentum nach dem Eigenheimzulagengesetz wird in Zukunft eingestellt. Bauherren, die vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung beginnen, und Erwerber, die vor dem 1. Januar 2006 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, haben noch Anspruch auf Eigenheimzulage nach den bisherigen Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren.
Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, an dem der Bauantrag gestellt wird. Bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen (zum Beispiel eine Bauanzeige) einzureichen sind, gilt der Zeitpunkt, an dem die Bauunterlagen eingereicht werden. Bei Baumaßnahmen, die weder einen Bauantrag noch die Einreichung von Bauunterlagen erfordern, ist der Zeitpunkt maßgebend, an dem der Anspruchsberechtigte mit den Bauarbeiten beginnt.
Über den Beginn des Förderzeitraums entscheidet das Jahr der Fertigstellung und der Anschaffung (Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten). Das Jahr des Einzugs entscheidet dagegen über die tatsächliche Förderberechtigung, denn ein Anspruch auf Eigenheimzulage besteht nur für die Jahre des Förderzeitraums, in denen …
Eigenheimzulage 2006
Blickpunkt Recht & Steuern / Die steuerliche Förderung von Wohneigentum nach dem Eigenheimzulagengesetz wird in Zukunft eingestellt. Bauherren, die vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung beginnen, und Erwerber, die vor dem 1. Januar 2006 den notariellen Kaufvertrag absc…
Eigenheimzulage 2006
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Eigenheimzulage 2006
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Abschaffung der Eigenheimzulage
Blickpunkt Recht & Steuern / In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD die Abschaffung der Eigenheimzulage für Neufälle ab dem 1. Januar 2006 vereinbart. Das hierfür erforderliche Gesetzgebungsverfahren soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Für alle (potentie…
Eigenheimzulage: am besten 2005 kaufen und einziehen
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Strenge Ämter, milde Richter
neues aus schwabenheim / Unter dieser Überschrift hat die Süddeutsche zusammengestellt, was ein Hartz IV Empfänger behalten darf - vom Mitbewohner bis zur Eigenheimzulage. …
Steuern 2006, Nr.1 Eigenheimzulage
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Unübertragbare Eigenheimzulage
Blickpunkt Recht & Steuern / Wer etwa aus beruflichen Gründen umziehen muss und deshalb seine alte Wohnung verkauft und eine neue Wohnung kauft, konnte bisher die bis dahin für die erste Wohnung noch nicht aufgebrauchte Eigenheimzulage innerhalb des achtjährigen Förderzeitra…
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Blickpunkt Recht & Steuern / Wer etwa aus beruflichen Gründen umziehen muss und deshalb seine alte Wohnung verkauft und eine neue Wohnung kauft, konnte bisher die bis dahin für die erste Wohnung noch nicht aufgebrauchte Eigenheimzulage innerhalb des achtjährigen Förderzeitra…
Die 3.000,00 EUR nehmen wir doch mit für die Masse
InsoBlog.de / Beim Blättern in einer Akte eine Verrechungsanzeige des Finanzamtes: Die Eigenheimzulage des Schuldners für 2007 soll mit Ansprüchen aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung verrechnet werden. Geht das? Nein. Da ist § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO in diesem…
Abbau von “Steuervergünstigungen”
Blickpunkt Recht & Steuern / Das Bundeskabinett hat zwei zwei Vorhaben zum Abbau angeblicher Steuervergünstigungen auf den Weg gebracht: Neben einem “steuerlichen Sofortprogramm” soll die Eigenheimzulage nun endgültig abgeschafft werden. Abschaffung der Eigenheimz…
Folgeobjekte und Einkunftsgrenze bei der Eigenheimzulage
Blickpunkt Recht & Steuern / Eigenheimzulage für ein Folgeobjekt (§ 7 EigZulG) kann nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nur beanspruchen, wer im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Folgeobjekts sowie im Vorjahr insgesamt die Einkunftsgrenzen des § 5 EigZulG nicht üb…
