Eigenheimzulage 2006: Eigenheimzulage 2006
Blickpunkt Recht & Steuern | 3. Januar 2006 — Die steuerliche Förderung von Wohneigentum nach dem Eigenheimzulagengesetz wird in Zukunft eingestellt. Bauherren, die vor dem …
Die steuerliche Förderung von Wohneigentum nach dem Eigenheimzulagengesetz wird in Zukunft eingestellt. Bauherren, die vor dem 1. Januar 2006 mit der Herstellung beginnen, und Erwerber, die vor dem 1. Januar 2006 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, haben noch Anspruch auf Eigenheimzulage nach den bisherigen Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren.
Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, an dem der Bauantrag gestellt wird. Bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen (zum Beispiel eine Bauanzeige) einzureichen sind, gilt der Zeitpunkt, an dem die Bauunterlagen eingereicht werden. Bei Baumaßnahmen, die weder einen Bauantrag noch die Einreichung von Bauunterlagen erfordern, ist der Zeitpunkt maßgebend, an dem der Anspruchsberechtigte mit den Bauarbeiten beginnt.
Über den Beginn des Förderzeitraums entscheidet das Jahr der Fertigstellung und der Anschaffung (Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten). Das Jahr des Einzugs entscheidet dagegen über die tatsächliche Förderberechtigung, denn ein Anspruch auf Eigenheimzulage besteht nur für die Jahre des Förderzeitraums, in denen der Anspruchsberechtigte die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Bezieht der Anspruchsberechtigte die Wohnung nicht mehr im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung, verliert er demnach ein Jahr Förderung.
Anspruchsberechtigte, denen bereits nach dem geltenden Recht Eigenheimzulage gewährt wird, erhalten diese auch weiterhin bis zum Ende des Förderzeitraums.
Für die Zukunft ist geplant, die staatliche Förderung von Wohneigentum in die geförderte Altersvorsorge zu integrieren. Wie diese Neuregelung demnächst aussieht, ist bisher jedoch noch nicht absehbar.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Blickpunkt Recht & Steuern | 3. Januar 2006 — Die steuerliche Förderung von Wohneigentum nach dem Eigenheimzulagengesetz wird in Zukunft eingestellt. Bauherren, die vor dem …
Blickpunkt Recht & Steuern | 3. Januar 2006 — Die steuerliche Förderung von Wohneigentum nach dem Eigenheimzulagengesetz wird in Zukunft eingestellt. Bauherren, die vor dem …
Blickpunkt Recht & Steuern | 18. November 2005 — In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD die Abschaffung der Eigenheimzulage für Neufälle ab dem 1. Januar 2006 vereinb…
Lichtenrader Notizen | 23. November 2005 — Soweit ersichtlich, reicht es zur Sicherung der Eigenheimzulage, die ab 01.01.2006 abgeschafft werden soll, aus, noch 2005 einen …
Blickpunkt Recht & Steuern | 1. Dezember 2005 — Dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf läßt sich entnehmen, wann ein Eigenheim noch gefördert werden kann: Dieses Gesetz ist le…
Lichtenrader Notizen | 1. Dezember 2005 — Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Eigenheimzulage Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz…
Rechtblog | 23. Januar 2006 — Wie bereits durch Presse berichtet, wird die Eigenheimzulage, also eine Förderung für die Herstellung und Anschaffung von selbstge…
Handakte WebLAWg | 22. November 2005 — Mit der vorgesehenen Abschaffung der Eigenheimzulage wird der Weg des umfassenden Abbaus nicht mehr gerechtfertigter steuerlich…
Blickpunkt Recht & Steuern | 14. Dezember 2005 — Wer etwa aus beruflichen Gründen umziehen muss und deshalb seine alte Wohnung verkauft und eine neue Wohnung kauft, konnte bish…
InsoBlog.de | 2. September 2007 — Beim Blättern in einer Akte eine Verrechungsanzeige des Finanzamtes: Die Eigenheimzulage des Schuldners für 2007 soll mit Anspr…