Eigenbedarfskündigung: Nichte gehört zur Familie

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.1.2010 (Az.: VIII ZR 159/09) entschieden, dass die Eigenbedarfskündigung wegen des Wohnbedarfs auch wirksam ist, wenn die Nichte des Vermieters untergebracht werden soll.

Im zu entscheidenden Fall zog die Klägerin von ihrer Eigentumswohnung in Baden-Baden in eine nahe gelegene Seniorenresidenz. Die Wohnung wurde ab September 2004 an die Beklagte vermietet. Im August 2007 übertrug die Klägerin das Eigentum an der Wohnung, belastet mit einem Nießbrauch zu ihren Gunsten, im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf ihre Nichte. Der Beklagten wurde daraufhin mehrfach das bestehende Mietverhältnis gekündigt. Als Kündigungsgrund wurde Eigenbedarf für die Nichte aufgrund einer Pflegevereinbarung im Vertrag vom August 2007 geltend gemacht.

Der Bundesgerichtshof hat hier entschieden, dass auch die Nichte der Klägerin als Familienangehörige im Si…

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Themen: Rechtsprechung , Kündigung , Bgh , Bundesgerichtshof , Vertrag , Baden Baden , Eigenbedarfskündigung , Familienangehörige
Rechtsgebiet: Mietrecht

Erschienen 15. März 2010 auf http://rechtsanwaelte-wuerzburg.de/aktuelles.

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