Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter

Erschienen im “Tip” am 27.08.2008

Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter

Die Eigenbedarfskündigung stellt die am häufigsten vorkommende Kündigung des Vermieters dar. Eigenbedarf ist dann gegeben, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst oder eine zu seinem Hausstand gehörende Person oder für einen Familienangehörigen zu Wohnzwecken benötigt.

Über den bloßen Wunsch des Vermieters, in der eigenen Wohnung zu wohnen, hinaus müssen für das Vorliegen des Eigenbedarfs vernünftige und nachvollziehbare Gründe gegeben sein (z.B. Arbeitsplatzwechsel oder Heirat). Der Eigenbedarf muss in der Regel nach Abschluss des Mietvertrags entstanden sein, zum Zeitpunkt des Kündigungsschreibens und bei Ablauf der Kündigungsfrist vorliegen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eine Begründung des Eigenbedarfs enthalten (Achtung: ohne Begründung ist die Kündigung unwirksam, sie kann auch nicht in einem Folgeschreiben nachgeholt werden, vielmehr muss „neu“ gekündigt werden). In dem Kündigungsschreiben soll der Mieter auf sein Widerspruchsrecht wegen sozialer Härte hingewiesen werden. Zur berechtigten Person muss entweder eine enge familiäre Bindung (Sohn, Tochter, Eltern, Großeltern, Enkel) oder ein besonderer sozialer Kontakt (Stiefsohn, -tochter, Schwägerin, Schwager) bestehen. Zum Hausstand gehörige Personen können z.B. das Pflegepersonal oder andere Hausangestellte sein. Das Kündigungsschreiben muss dem Mieter spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zugehen, wenn die Kündigung zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam sein soll (Beispiel: Kündigung zum 31.8.08 = Zugang bis spätestens 03.6.08). Die Kündigungsfrist verlängert sich nach fünf und acht Jahren nach der Überlassung der Wohnung um jeweils drei Monate (Ausnahme bei umgewandeltem Wohnraum: Sperrfrist von mindestens drei Jahren). Die Eigenbedarfskündigung darf nicht rechtsmissbräuchlich sein, so z.B., wenn der Vermieter einen berechtigten Eigenbedarf nur vortäuscht. Dies ist auch dann relevant, …

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Erschienen 17. September 2008 auf http://www.kanzlei-finkenzeller.de/aktuell.

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