Eigenbedarfskündigung einer BGB-Gesellschaft

Eine BGB-Gesellschaft ist nach einem heute verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs nicht deswegen an der Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs ihrer Gesellschafter gehindert, weil die Gesellschaft mit dem Ziel gegründet wurde, Wohnräume in Wohnungseigentum der Gesellschaft umzuwandeln.

In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsstreit erwarb die Klägerin, eine aus acht Gesellschaftern bestehende BGB-Gesellschaft, ein Wohnanwesen in München. Erklärter Zweck der Gesellschaft ist die Eigennutzung der Wohnungen durch die Gesellschafter. Die Beklagte ist aufgrund eines mit den Voreigentümern des Anwesens geschlossenen Mietvertrages vom 18. August 1983 Mieterin einer Wohnung im dritten Obergeschoss des Anwesens. Mit Schreiben vom 31. März 2006 kündigte die Klägerin das Mietverhältnis über die streitgegenständliche Wohnung wegen Eigenbedarfs ihres Gesellschafters K. zum 31. März 2007. Mit der Klage hat die Klägerin Räumung und Herausgabe der Wohnung begehrt.

Das Amtsgericht München hat die Klage abgewiesen. Das Landgericht München I hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen. Die Revision führte zur Aufhebung des Berufungsurteils durch den BGH und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Landgericht München I.

Der Bundesgerichtshof entschied, dass eine BGB-Gesellschaft als Vermieterin einem Mieter grundsätzlich wegen Eigenbedarfs eines ihrer Gesellschafter nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB auch dann kündigen darf, wenn die BGB-Gesellschaft durch Erwerb des Mietwohnraums gemäß § 566 Abs. 1 BGB in den Mietvertrag eingetreten ist. § 566 BGB schützt den Mieter, indem der Erwerber anstelle des alten Vermieters in die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten eintritt. Die Vorschrift des § 566 BGB schützt den Mieter aber nicht davor, dass eine Personenmehrheit, sei es in Form einer Eigentümergemeinschaft oder einer BGB-Gesellschaft, als Erwerberin in den Mietvertrag eintritt.

Der Wirksamkeit der Kündigung steht auch § 577a BGB (in Verbindung mit der einschlägigen Landesverordnung über die Gebiete mit gefährdeter Wohnungsversorgung) weder in direkter noch in analoger Anwendung entgegen. Nach dieser Vorschrift kann der Erwerber nicht vor Ablauf von drei bis zehn Jahren seit der Veräußerung an ihn Eigenbedarf geltend machen, wenn an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden ist. Daran fehlt es hier, weil die klagende BGB-Gesellschaft kein Wohnungseigentum, sondern das bebaute Grundstück als solches erworben hat und im Zeitpunkt der Kündigung durch die Klägerin eine Umwandlung in Wohnungseigentum noch nicht erfolgt war. Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift muss ebenfalls ausscheiden, weil gerade die erhöhte Gefahr einer Eigenbedarfskündigung nach Umwandlung des vermieteten Wohnraums in eine Eigentumswohnung und Veräußerung an einen neu…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Bgb , Mietvertrag , Eigenbedarfskündigung , Eigentümergesellschaft
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 16. Juli 2009 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Bundesgerichtshof: Eigenbedarfskündigung einer BGB-Gesellschaft für einen Gesellschafter bei beabsichtigter Wohnungsumwandlung

fachanwaltsliste.de | 16. Juli 2009 — Urteil vom 16. Juli 2009 – VIII ZR 231/08 AG München, Urteil vom 20. September 2007 – 472 C 7757/07 LG München I – Urteil v…

Bundesgerichtshof: Eigenbedarfskündigung einer BGB-Gesellschaft für einen Gesellschafter bei beabsichtigter Wohnungsumwandlung

fachanwaltsliste.de | 16. Juli 2009 — Urteil vom 16. Juli 2009 - VIII ZR 231/08 AG München, Urteil vom 20. September 2007 – 472 C 7757/07 LG München I - Urteil v…

Eigenbedarfskündigung einer BGB-Gesellschaft für einen Gesellschafter bei beabsichtigter Wohnungsumwandlung

Juraexamen.info | 27. August 2009 — BGH-Pressemitteilung Nr. 155/09: “Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtsh…

Das "Münchener Modell"

Dies und das ... | 21. Januar 2012 — Das "Münchener Modell " nutzt die unterschiedlichen Kündigungsmöglichkeiten, die bei Mietwohnungen einerseits und umgewandelten Ei…

Auseinandersetzung einer Grundstücks-GbR durch die Bildung von Wohnungseigentum

Rechtslupe | 5. Januar 2012 — Wird eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses und Vermieterin der Wohnungen dieses Anwe…

Eigenbedarfskündigung einer Vermieter-GbR

Rechtslupe | 5. Januar 2012 — Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann sich auf einen in der Person eines Gesellschafters bestehenden Eigenbedarf auch dann…

Bei einer unwirksamen Kündigung des Vermieters muss dieser dem Mieter den Schaden ersetzen

www.rechtsklarheit.de | 11. November 2009 — Der Vermieter begeht eine schuldhafte Vertragsverletzung, wenn er dem Mieter kündigt und er hätte erkennen können,…

Wohnungsumwandlung: Kündigungsbeschränkung nur für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 15. Juli 2009 — Ist an vermieteten Wohnräumen nach der Vermietung Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, kann de…

Neue Kündigungssperrfristen nach Umwandlung in Wohnungseigentum !!

Szary Blog | 16. März 2012 — § 577a Abs. 1BGB bestimmt, dass sich der Erwerber einer Eigentumswohnung bei einer Kündigung gem. § 573 BGB (z.B. Eigenbedarf)…

Sonderbetriebseinnahmen: “Umgeleitete Einnahmen” als Sonderbetriebseinnahmen

Blickpunkt Recht & Steuern | 27. September 2006 — Entgehen der Gesellschaft Gewinne, weil ein Mitunternehmer die der Gesellschaft zustehenden Einnahmen (hier den Ausgleich der ü…