Eigenbedarfkündigung wegen Familie
Eine Eigenbedarfskündigung setzt voraus, dass der Vermieter der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen
oder Angehörige seines Haushalts benötigt (§ 573 BGB). Die Voraussetzungen einer Eigenbedarfsküdigung waren bereits Gegenstand eines
Beitrags.
In dem verlinkten Beitrag hieß es noch, dass Nichten oft nicht als hinreichend nahe Familienangehörige angesehen werden.
Der Bundesgerichtshof hat nun mit Urteil vom 27. Januar 2010 - VIII ZR 159/09- klargestellt, dass eine Nichte, die die Wohnung
benötigt, eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen kann und es insoweit nicht auf ein besonderes Näheverhältnis zwischen Vermieter
und Familienangehörigen ankommt um die Eigenbedarfskündigung aussprechen zu können.
Aus der Pressemitteilung des BGH zur Eigenbedarfskündigung:
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Nichte der
Klägerin als Familienangehörige im Sinne § 573 Abs…
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