Eigenbedarf: 103jährigen Mieterin gekündigt

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet hat ein Vermieter seiner 103jährigen Mieterin wegen Eigenbedarf gekündigt.

Der Vermieter hatte die Wohnung wohl vor einigen Jahren gekauft und auf eine “biologische Lösung” vertraut. Jetzt bestehe aber dringender Eigenbedarf.

Zur Kündigung wegen Eigenbedarf hatte ich bereits etwas geschrieben.

Die Kündigungsgründe sollten hier besser hieb-und stichfest sein, denn ein Richter ist sicherlich geneigt eine 103jährige Mieterin nicht aus ihrer Wohnung zu schmeissen, wenn er es verhindern kann und daher wenn er kann die Räumungsklage eher abweisen.

Hier dürfte es insbesondere darauf ankommen, ob die Kündigung wegen Mißbrauch ausgeschlossen ist.

Bei der Auslegung und Anwendung der mietrechtlichen Vorschriften bezüglich einer Kündigung wegen Eigenbedarfs sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts neben den Belangen des Vermieters, seinem Erlangungsinteresse, auch die Belange des Mieters, sein Bestandsinteresse, angemessen zu berücksic…

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Themen: Kündigung , Mietwohnung , Eigenbedarf , Eigenbedarf Vermieter Beste Anwald
Rechtsgebiet: Mietrecht

Erschienen 13. August 2009 auf http://www.rechtsanwalt-news.de.

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