Mordversuch aus Eifersucht?
schreibmaschine | 14. November 2006 — Wegen versuchtem Mord aus Eifersucht, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung muss sich seit heute ein 51-jähriger Ko…
Am Ende lagen sich Täter und Opfer in den Armen: Wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minder schweren Fall und Freiheitsberaubung hat das Würzburger Schwurgericht heute einen 51-jährigen Koch zu zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Weil er seine Lebensgefährtin im Eifersuchtswahn mit dem Gürtel seines Bademantels bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hatte, war der Mann ursprünglich wegen versuchtem Mord angeklagt (wie hier bereits berichtet). Nach zweitägiger Beweisausfnahme kam die Strafkammer zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte strafbefreiend vom Mordversuch zurückgetreten ist.
Der 51-Jährige habe zunächst mit Tötungsvorsatz gehandelt, als er seine langjährige Freundin in der Nacht zum 9. März im Schlafzimmer der gemeinsamen Würzburger Wohnung zweimal und insgesamt mehrere Minuten lang die Luft abschnürte, sagte der Vorsitzende des Schwurgerichts, Rainer Gündert.
Eindeutiges Indiz dafür: Wir überleben beide die Nacht nicht, sagte der Angeklagte nach dem ersten Würgevorgang zu der Frau. Dann zog er den Gürtel so fest zu, dass die 52-jährige Küchenhilfe für einige Minuten das Bewusstsein verlor. Weil der Mann sein Werk danach aber nicht vollendete, obwohl die Frau noch am Leben war, ist er aus rechtlicher Sicht mit strafbefreiender Wirkung vom Tötungsversuch zurückgetreten, erläuterte Gündert.
Der Koch hatte das Tatgeschehen in vollem Umfang eingeräumt. Gleichzeitig beteuerte er, er habe nie die Absicht gehabt, seine Freundin zu töten. Nach Aussage des psychiatrischen Sachverständigen war der 51-Jährige chronischer Alkoholiker, der sich in einen ungerechtfertigten Eifersuchtswahn hineingesteigert hat.
Dabei hatte der Angeklagte keinen Tropfen mehr getrunken, nachdem er seine Lebensgefährtin drei Monate vor der Tat unter Alkoholeinfluss geohrfeigt hatte. Trotzdem wurde sein Misstrauen gegenüber der Frau immer größer: Obwohl beide in der gleichen Kantine arbeiteten und dadurch Tag und Nacht zusammen waren, glaubte er betrogen zu werden. Er ging sogar davon aus, dass seine Freundin ihm Schlafmittel ins Essen mischte oder Drogen in die Zigaretten stopfte, um ungestört mit einem anderen Mann zusammen sein zu können.
Sein Verhalten in der Tatnacht bezeichnete Gündert als Verzweiflungstat. Nach dem Würgen fesselte der Angeklagte seine Freundin ans Bett, damit sie nicht versuchen konnte, ihn am Selbstmord zu hindern. Mehrere Suizidversuche des 51-Jährigen scheiterten, am Morgen legte er sich blutend zu der Frau ins Bett und schlief ein. Aufgrund der Vorgeschichte und der Tatumstände ging das Schwurgericht von einem minder schweren Fall der gefährlichen Körperverletzung aus.
Das milde Urteil hat der Angeklagte wohl hauptsächlich dem Opfer zu verdanken. Sie sei an einer Bestrafung nicht interessiert, hatte die Frau vor Gericht gesagt: Ich liebe ihn noch immer. Nach der Urteilsverkündung konnten beide zum ersten Mal seit der Tat wieder miteinander sprechen und nahmen sich in den Arm. Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager hatte vier Jahre und drei Monate Gefängnis, Verteidiger Norman Jacob (Würzburg) eine zweijährige Bewährungsstrafe beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Erschienen 16. November 2006 auf http://www.woetzel-online.info/.
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