Ehrenmord-Prozess: Doppelmörder muss lebenslang in Haft

Knapp ein Jahr nach dem Doppelmord in Mönchengladbach hat das dortige Landgericht heute die Höchststrafe für den Angeklagten verhängt. Der 39-Jährige wurde zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.

Im Prozess hatte der Angeklagte nach langem Schweigen überraschend die Tat gestanden: “Ich habe das Schrecklichste getan, was man tun konnte. Ich habe meine Frau und meine Tochter erschossen”, sagte P.

Der Türke hatte seine Frau und seine Tochter nach einem Sorgerechtstermin mit jeweils zwei Kopfschüssen buchstäblich hingerichtet. Er soll zudem seine Schwägerin vergewaltigt haben. Nach dem Fall wurde schwere Kritik an der Justiz laut, weil gegen Erol P. zur Tatzeit bereits ein Haftbefehl vorlag.

Quelle: Spiegel vom 14.02.2008 und “Ehrenmord“

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Themen: Rechtsprechung , Haft , Schwerin , Vergewaltigt


Erschienen 14. Februar 2008 auf http://log.handakte.de/.

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