Ehrenamt in der gesetzlichen Unfallversicherung

Ehrenamtliche Mitglieder eines Tierschutzvereins stehen, wie ein Urteil des Sozialgerichts Mainz wieder einmal zeigt, nicht automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Richter wiesen die Klage einer Frau zurück, die ehrenamtlich Mitglied eines Tierschutzvereins ist. Die Klägerin hatte sich bereit erklärt, die Patenschaft für einen Hund zu übernehmen und das Tier regelmäßig auszuführen. Bei einem dieser Spaziergänge wurde sie gebissen und verlangte daher Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Der zuständige Unfallversicherungsträger verweigerte jedoch jegliche Zahlung. Zur Begründung hieß es, ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder seien nicht mit Beschäftigten vergleichbar und daher nicht gesetzlich versichert.

Das Sozialgericht schloss sich dieser Auffassung an. In Betracht käme hier nur ein Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII). Nach dieser Vorschrift ist gesetzlich unfallversichert, wer wie ein Beschäftigter tätig wird. Im vorliegenden Fall handele es sich bei dem Ausführen der Hunde um eine typisch ehrenamtliche Tätigkeit, die von den Mitgliedern des Tierschutzvereins erwartet und von diesen auch ausschließlich ausgeübt werde, so die Richter. Nur wenn ein Vereinsmitglied deutlich mehr leiste, als das, was üblicherweise von einem ehrenamtlich Tätigen erwartet werde, käme ein gesetzlicher Versicherungsschutz in Frage. Es sei daher grundsätzlich Sache der Vereine, ihre Mitglieder etwa durch eine private Unfallversicherung zu schützen.

Sozialgericht Mainz, Urteil vom 28.10.2005 - S 6 U 38/05

[gefunden bei Recht und Alltag]

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.

  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Mainz , Ehrenamt

Erschienen 20. Februar 2006 auf http://www.meisen.info.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Hunde Ausführen IM Tierschutzverein Gesetzlich Unfallversichert: Ehrenamtliche nicht automatisch gesetzlich unfallversichert

Recht und Alltag | 17. Februar 2006 — Ehrenamtliche Mitglieder eines Tierschutzvereins stehen nicht automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.…

Ehrenamt: Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung soll ausgeweitet werden

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 17. Mai 2008 — Das Bundeskabinett hat beschlossen, die gesetzliche Unfallversicherung zu modernisieren. Im "Entwurf eines Gesetzes zur Modernisie…

Unfallversichert bei der Weihnachtsfeier

anwalt-kiel.com | 28. November 2008 — Unfallversichert bei der Weihnachtsfeier Während der betrieblichen Weihnachtsfeier stehen Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetz…

Zehntausende Sport-Ehrenamtliche trotz Beiträgen ohne Unfallschutz

Kanzlei Blaufelder | 30. März 2012 — Für Zehntausende, in Sportvereinen tätige ehrenamtliche Menschen ist ihre freiwillige Unfallversicherung bei der Berufsgenoss…

Gesetzliche Unfallversicherung: Nur kleinste Umwege versichert

BLEIL | 22. Februar 2012 — Das Sozialgericht Stuttgart hat am 26. Oktober 2010 entschieden (Az.: S 13 U 8068/09), dass ein Arbeitnehmer, der auf dem Weg von …

Wegeunfall eines Universitäts-Gasthörers?

BLEIL | 23. Dezember 2011 — Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 10. August 2011 entschieden (Az.: L 5 U 240/10), dass Besucher von Vera…

Unfallversicherung bei der Arbeitssuche

Rechtslupe | 6. Mai 2009 — Wer sich auf Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit bei einem möglichen Arbeitgeber vorstellt, ist auf diesem Weg gesetzlich…

Keine Unfallversicherung auf dem (Um)weg zur Tankstelle

JuracityBlog | 1. September 2008 — In der gesetzlichen Unfallversicherung ist der Weg von und zur Arbeit versichert. Aber eben nur der Weg, keine Umwege. Damit wi…

SG Stuttgart entscheidet: Beitragsheranziehung eines Zeitarbeitsunternehmens zur gesetzlichen Unfallversicherung verstößt auch in …

Rechtblog | 8. Juni 2006 — Die 1. Kammer des SG Stuttgart hat in einem Urteil vom 26.04.2006 die Klage einer Zeitarbeitsfirma gegen die Zusammensetzung der A…

Hausumbau als übliche Gefälligkeit

BLEIL | 29. Juni 2011 — Das Hessische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 15. März 2011 entschieden (Az.: L 3 U 90/09), dass ein nicht mehr bei seinen …

Recht und Alltag » Ehrenamtliche nicht automatisch gesetzlich unfallversichert