Ehevertrag: Verzicht auf Weiterführung des Namens darf vereinbart werden
am 06.05.2008 von Handakte WebLAWg
In einem Ehevertrag können die Partner vereinbaren, dass derjenige, “dessen Name nicht zum Ehenamen bestimmt worden ist“, im Falle der Scheidung seinen früheren Namen wieder annimmt.
Der BGH sieht dies auch für den Fall als rechtens an, dass die Ehe “von längerer Dauer” war (hier: 15 Jahre) und dass Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Geschiedene Ehepartner können ein Interesse daran haben, dass der Ex “ihren” Namen nicht an einen neuen Ehepartner weitergibt. Hier ging …
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