Ehestörungsklagen
Ehestörungsklagen gebieten rechtlichen Schutz gegenüber dem Partner und Dritten. Sie beziehen sich auf die personalen (z.B. Pflicht zur Herstellung der häuslichen Gemeinschaft) und wirtschaftlichen Ehepflichten (z.B. Unterhaltsanspruch).
I. Der Schutz gegenüber dem Partner
1. Die Verletzung einer wirtschaftlichen Ehepflicht Verletzt der Partner eine wirtschaftliche Ehepflicht, z.B. die Pflicht zur allgemeinen Auskunft über das Vermögen aus § 1353 I S. 2 Hs. 1 BGB oder die Pflicht zur Mitwirkung an der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung, § 1353 I S. 2 Hs. 1 BGB so hat der andere Teil die Möglichkeit der Leistungsklage auf Naturalerfüllung sowie einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des positiven Interesses. Unter dem positiven Interesse ist ein Schaden zu verstehen, dem jemandem dadurch entstanden ist, dass ein anderer einen Anspruch nicht erfüllt hat.
2. Die Verletzung einer personalen Ehepflicht Eine Möglichkeit der Verletzung einer personalen Ehepflicht besteht u.a. in der Pflicht zur sexuellen Treue oder der Pflicht zur Durchführung einer Drogenentzugstherapie.
a) Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche
aa) Herstellungsklage auf Unterlassung (z.B. Unterlassung weiteren Ehebruchs, § 1353 I S. 2 Hs. 1 BGB). Ein Urteil wäre nicht vollstreckbar, §§ 111 Nr. 1, 266 I Nr. 2 FamFG.
bb) Unterlassung und Beseitigung aus § 823 I BGB (§ 1004 BGB analog), wenn der Partner ein in § 823 I BGB genanntes oder ausdrücklich anerkanntes Rechtsgut verletzt bzw. zu verletzen droht.
(1) BGHZ 6, 360 – Ein sonstiges Recht im Sinne des § 823 I BGB ist der räumlich-gegenständliche Bereich der Ehe. Der Partner kann z.B. vom anderen Teil die Entfernung des oder der Geliebten aus der Ehewohnung verlangen. Ein derartiges Urteil ist im Gegensatz zu aa) auch vollstreckbar.
(2) Problematisch ist, ob “die Ehe”, die “eheliche Treue” oder “die eheliche Lebensgemeinschaft” ebenfalls ein sonstiges Recht im Sinne des § 823 I BGB darstellen. Die herrschende Meinung verneint dies zu Recht mit dem Argument, dass der Tatbestand des § 823 I BGB sonst grenzenlos wäre. Teile in der Literatur sind zumindest der Meinung, dass der Anspruch auf Unterlassung weiteren Ehebruchs neben § 1353 I S. 2 HS. 1 BGB auch über § 823 I BGB (§ 1004 BGB analog) erreicht werden kann. Dem ist nicht zu folgen, da § 1353 I S. 2 Hs. 1 BGB die speziellere Norm ist, die Vorrang hat.
b) Schadensersatzansprüche
aa) Schadensersatz aus § 1353 I S. 2 Hs. 1 BGB ist nicht möglich, da die Norm keine Anspruchsgrundlage für Schadensersatz ist.
bb) Anspruch aus § 823 I BGB ist möglich, wenn ein genanntes oder allgemein anerkanntes Rechtsgut verletzt wird.
(1) Schadensersatz gibt es auch bei Verletzungen des räumlich-geg…
» Vollständiger ArtikelThemen: Bgb , Lehre , Analog , Ehe , Ehestörungsklage
Erschienen 24. Mai 2010 auf http://blawg.pascal-kokken.de.
Verantwortungsprinzip & eheliche Grundpflichten
Recht verkehrt | 13. Mai 2010 — Die Ehegatten tragen füreinander Verantwortung, § 1353 I S. 2 Hs. 2 BGB. Doch das daraus resultierende Verantwortungsprinzi…
Eheliche Pflichten Bgb: Die eheliche Lebensgemeinschaft und ihre Pflichten
Rechtsanwalt News | 2. Juli 2008 — Welche Pflichten bestehen eigentlich innerhalb einer Ehe und wie stellt sich der Gesetzgeber bzw. die Rechtsprechung die ehelic…
Schadensersatz bei Ehebruch?
Jurakopf | 11. September 2008 — Manchmal stolpert man im familiären Umfeld über Meinungsstreits: Eine Scheidung steht im Bekannten-Kreis an und nach dem Xten B…
Einbruch: Verspätete Einreichung einer Stehlgutliste muss nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes führen
www.rechtsklarheit.de | 8. November 2009 — Nach einem Einbruchsdiebstahl ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, diesen unverzüglich gegenüber der Versicherung …
Serie: Die Rechtsfolgen der rechtswidrigen Herstellung oder Verbreitung von Fotos – Teil 2: Anspruch auf Unterlassung der Verbreit…
Recht am Bild | 25. Mai 2010 — Der Anspruch auf Unterlassung ist neben dem Schadensersatzanspruch der in Alltag und Praxis wohl relevanteste Anspruch. Er dient d…
Darauf muss man erstmal kommen: Scheidung und Schadensfreiheitsrabatt
beck-blog | 28. November 2011 — Der Ehemann überließ während der Ehe seiner Frau einen PKW, der auf ihn zugelassen war und für den er der Versicherungsnehmer b…
BGH: Mißbrauch von W-Lan – Unterlassung ja, Abmahnung nein
Juraexamen.info | 14. Mai 2010 — Die Klägerin ist Inhaberin der Rechte an dem Musiktitel “Sommer unseres Lebens”. Mit Hilfe der Staatsanwaltschaft wurde ermitte…
Konkretisierung beim Schadensersatz für Immaterialgüterrechte
h.L. | 22. November 2007 — Entscheidet sich ein Rechteinhaber dafür vom Verletzer nach der Lizenzanalogie Schadensersatz zu verlangen, so ist der daran ge…
Wenn der Zeuge den Inhalt der Vernehmung bestimmen will
Kanzlei und Recht | 28. März 2011 — In einer verhandlung vor dem Schöffengericht wird der Anzeigeerstatter als Zeuge gehört. Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft e…
Darauf muss man erstmal kommen: Scheidung und Schadensfreiheitsrabatt
beck-blog | 29. November 2011 — Der Ehemann überließ während der Ehe seiner Frau einen PKW, der auf ihn zugelassen war und für den er der Versicherungsnehmer b…
Log in | Facebook
Facebook is a social utility that connects people with friends and others who work, study and live around them. People use Facebook to keep up with friends, upload an unlimited number of photos, post links and videos and learn more about the people they meet.

