Ehemann zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt

Das Schwurgericht des Landgerichts Baden-Baden hat den 49 Jahre alten kurdischstämmigen Türken Mehmet K. wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Die Mordmerkmale „Heimtücke“ und „grausame Begehung“ seien eindeutig nachgewiesen worden, deshalb werde der Angeklagte wegen versuchten Mordes und nicht wegen versuchten Totschlags verurteilt.

Anders als die Staatsanwaltschaft interpretierte das Gericht den Mordversuch nicht als „klassischen Ehrenmord“, vielmehr habe es sich um eine persönliche Auseinandersetzung von früheren Eheleuten gehandelt. „Es war eine Beziehungstat mit starken affektiven Momenten“, so das Gericht. Das Gericht sah es zudem als erwiesen an, dass der Täter schon Stunden vor der Tat den Beschluss gefasst habe, seine ehemalige Frau zu töten. (…)

Quelle: FAZ vom 14.08.2008

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Themen: Rechtsprechung , Faz , Baden Baden , Mehmet

Erschienen 14. August 2008 auf http://log.handakte.de/.

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