Ehegatten-Grundstücks-Finanzierung

Nehmen Eheleute gemeinsam ein gesamtschuldnerisches Darlehen zur Finanzierung eines vermieteten Gebäudes auf, das einem von ihnen gehört, so werden nach einem heute veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs die Zins- und Tilgungsleistungen des Nichteigentümer-Ehegatten dem Eigentümer-Ehegatten mit der Folge zugerechnet, dass ihm auch der Wert dieser Leistungen zufließt.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 19. August 2008 - IX R 78/07

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Themen: Einkommensteuer

Erschienen 10. Dezember 2008 auf http://www.rechtslupe.de.

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