EGMR verurteilt die Schweiz wegen “nachprozessualer Präventivhaft”
am 26.07.2007 von strafprozess
Nach meinen drei letzten kritischen Beiträgen zur bundesgerichtlichen Rechtsprechung in Haftsachen erreicht uns die Mitteilung, dass die Schweiz heute in zwei Fällen wegen Verletzung der EMRK verurteilt wurde. Ein Fall betrifft die “Sicherheitshaft im Nachverfahren”, also die strafprozessuale Haft nach Erlass eines rechtskräftigen Urteils.
Der Sachverhalt in Weber v. Switzerland (no. 3688/04) kann wie folgt zusammengefasst werden: Julien Weber wurde im Juni 2002 im Kanton Waadt zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollzug zugunsten einer ambulanten Massnahme aufgeschoben wurde (Art. 43 Ziff. 2 al. 2 aStGB). Als sich Weber der Behandlung widersetzte, wurde die Umwandlung in eine stationäre Massnahme beantragt. Anlässlich der gerichtlichen Anhörung Webers liess ihn Präsident sofort in Untersuchungshaft nehmen, weil zu befürchten war, er würde wieder straffällig. Ein Haftentlassungsgesuch Weber’s wurde abgewiesen.
Der EGMR hat die Klage Webers nun gutgeheissen und ihm eine Genugtunng von EUR 3,500.00 zugesprochen. In der Begründung führte er aus, dass die anwendbare Prozessordnung (Art. 59 StPO/VD) keinen solchen Haftgrund kenne, was gegen Art. 5 Ziff. 1 EMRK verstosse. Die Schweiz hatte die erforderliche gesetzliche Grundlage gestützt auf Laumont c. France (no 43626/98) mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung begründen wollen (BGE 128 I 184), womit sie aber unterlag:
Aus der Begründung:
40. La Cour constate que, contrairement à l’affaire Laumont précitée, il n’existait en Suisse à l’époque des faits qu’un seul arrêt du Tribunal fédéral traitant du problème de la base légale de la détention dans une procédure postérieure au jugement, à savoir l’arrêt du Tribunal fédéral du 25 juin 2002 concernant le canton de Zurich.
41. Au regard de la gravité de …
Das Bundesgericht korrigiert sich selbst
strafprozess / Nach einem früheren, zur BGE-Publikation vorgesehenen Entscheid des Bundesgerichts (BGer 1B_23/2008 vom 31.01.2008; vgl. meinen früheren Beitrag) konnten Präsidialentscheide des Bundesstrafgerichts nicht an das Bundesgericht weitergezogen werden…
Im Zweifel für Entlastung des Bundesgerichts
strafprozess / In einem zur BGE-Publikation vorgesehenen Entscheid (6B_12/2007 vom 05.07.2007) hat das Bundesgericht die bisher umstrittene Frage der Legitimation des “einfachen Geschädigten” zur Beschwerde in Strafsachen nach Art. 81 BGG entschieden…
… und die Kosten trägt die Anwältin
strafprozess / Das Bundesgericht scheint die Haftung der Parteivertreter für die Gerichtskosten auszudehnen. Hier ein aktuelles Beispiel (1B_116/2007 vom 10.07.2007): Les frais sont en principe mis à la charge de la partie qui succombe (art. 66 al. 1 LTF). Les fr…
Spelling book aims for high sales
Transblawg / Lynne Truss’ publishers have now published Vivian Cook’s ‘Accomodating Brocolli in the Cemetary or why can’t anybody spell?’ (I pasted that. I can’t be bothered to misspell). Amazon.co.uk already has a five-star re…
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Transblawg / While I’m busy elsewhere, here are some more parasitical offerings: Babelport: There’s a new translation portal out, Babelport. I didn’t bother to look at it at first because these things are springing up like nobody’s busines…
Greeting people in Switzerland / Grüße in der Schweiz
Transblawg / Quote: Was sagen Sie einem Menschen, der im Garten arbeitet? [What do you say to a person who is working in his or her garden?] Older informants: - 4 x ‘Wachst’s?/Wott’s wachse?’ [Are your plants growing?] - 3 x ‘Brav!…
