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EGMR-Urteil iS Stoll: Meinungsäusserungsfreiheit nicht verletzt

am 10.12.2007 von http://vasella.blogspot.com/

Wie die Grosse Kammer des EGMR heute mit 12:5 Stimmen und entgegen einem Urteil einer Kammer des EGMR vom 25. April 2006 entschieden hat, hat die Schweiz die Meinungsäusserungsfreiheit (EMRK 10) nicht verletzt, als sie den Journalisten Martin Stoll im Fall Jagmetti verurteilte.Zum Hintergrund des Falls (aus BAZ online):Der Fall geht ins Jahr 1997 zurück, als die Schweiz und insbesondere die Schweizer Banken wegen den Vorfällen rund um den Holocaust Schlagzeilen machten. Im Januar veröffentlichte der Journalist Martin Stoll in der «SonntagsZeitung» zwei Artikel mit den Überschriften «Botschafter Jagmetti beleidigt die Juden» und «Mit Bademantel und Bergschuhen in den Fettnapf». Darin zitierte Stoll einzelne Passagen aus einem vertraulichen Strategiepapier des damaligen Schweizer Botschafters in den USA, Carlo Jagmetti.Aus der Medienmitteilung des Bundesamts für Justiz:[Das Urteil] misst dem Umstand, dass die Ausübung der Meinungsfreiheit „mit Pflichten und Verantwortung verbunden ist, die gebührende Bedeutung zu. Es kommt zum Schluss, dass die gegen den Beschwerdeführer verhängte Busse mit Blick auf die Umstände des Falls (sensibler politischer Kontext sowie Zeitpunkt und Form der Veröffentlichtung) verhältnismässig ist.Das Urteil der …

Update: Stoll c. Suisse

strafprozess / Die Schweiz hat mit der Verurteilung von Martin Stoll doch nicht gegen die Meinungsäusserungsfreiheit nach Art. 10 EMRK verstossen (vgl. dazu meinen früheren Beitrag). Zu diesem Schluss kommt die Grosse Kammer des EGMR mit 12:5 Richterstimmen ( A…

Une espèce de censure

strafprozess / Der EGMR hat am 25.04.2006 in zwei gegen die Schweiz gerichteten Verfahren Verletzungen der Meinungsäusserungsfreiheit (Art. 10 EMRK) festgestellt. In Strassburg beschwert hatten sich zwei Journalisten, die in damals viel diskutierten Fällen verurt…

Stoll c. Suisse

strafprozess / Die Schweiz zieht zum ersten Mal einen Fall an die Grosse Kammer des EGMR weiter. Es handelt sich um Stoll c. Suisse (Requête no 69698/01). Stoll, Journalist, wurde wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Art. 293 StGB) zu einer Bu…

EGMR: Schweiz verletzte mit Verurteilung der Journalisten Stoll und Dammann Menschenrechte

Rechtblog / Die Journalisten Martin Stoll und Viktor Dammann haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Siege errungen. Die Richter stellten fest, dass die Schweiz mit der Verurteilung der Journalisten jeweils das in der Europäischen Menschenre…

Neue Regeln für die Verfolgung von Journalisten

strafprozess / Laut einem Beitrag der NZZ am Sonntag hat die Bundesanwaltschaft nach ihren Misserfolgen in der Schweiz (vgl. meinen Beitrag zum Fall Engeler/Weltwoche) und in Strassburg (s. meinen Beitrag zu Stoll c. Schweiz) in den Verfahren gegen Journalisten we…

Anwälte dürfen Medien kritisch informieren

strafprozess / Unter dieser Schlagzeile kommentiert der TagesAnzeiger die neueste (einstimmige) Verurteilung der Schweiz durch den EGMR (Foglia c. Schweiz, Nr. 35865/04) wegen - wen überrascht es? - Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit nach Art. 10 EMRK.…

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