EGMR rügt BVerfG wegen überlanger Verfahrensdauer
Sechs Jahre sind zu lang.
So lange hatte das BVerfG gebraucht, um über eine Verfassungsbeschwerde u.a. des militanten Abtreibungsgegners Klaus Günter Annen zu
entscheiden. Das war im Juni 2006.
Jetzt hat der EGMR ohne weitere Begründung darin eine Verletzung von Art. 6 I EMRK erkannt und Annen und seiner Mitstreiterin je 4000
Euro Entschädigung zugesprochen.
Das wird die Instanzrichter freuen, die gelegentlich von Karlsruhe eins übergebraten bekommen, wenn sie für eine Entscheidung zu
lange brauchen.
“Babycaust” geht nicht
Herr Annen ist ein Mann, den ich in Ausübung meiner einen religiösen Spinner nenne, und zwar einen mit einer ziemlich ekelhaften Neigung,
den vor den Karren seiner Erweckungskampagne
zu spannen: Auf seiner Website www.babycaust.de zeigt er ein Bild vom Tor von I (“Arbeit macht frei”) neben einem von einer Schwangerschaftsabbruch-OP stellt.
Bildunterschriften: “Damals KZ’s – heute OP’s”.
Das, so der EGMR, geht nicht, jedenfalls nicht, wenn damit jemand Bestimmtes angeprangert werden soll (im entschiedenen Fall ein
Frauenarzt, der Abtreibungen vornimmt): Wer andere eines Verbrechens von der Größenordnung des Holocaust bezichtigt, stellt sich
außerhalb des Schutzbereichs der Meinungsfreiheit.
The Court observes t…
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