Kruzifix-Urteil: Italien legt Rechtsmittel ein
Verfassungsblog | 1. Februar 2010 — Gegen das Kruzifix-Urteil des EGMR hat Italien, wie bereits angekündigt, jetzt die Große Kammer angerufen, wie der ECHR-Blog …
Bald eineinhalb Jahrzehnte ist es her, dass das BVerfG für seine Verhältnisse unerhörte Dresche bezog für sein Kruzifix-Urteil, wonach “Lernen unter dem Kreuz” mit der Glaubensfreiheit nicht-christlicher Schüler und dem Erziehungsrecht nicht-christlicher Eltern kollidieren kann.
Jetzt kommt aus Straßburg ein Urteil, das in die gleiche Richtung zielt: Geklagt hatte eine Italienerin, die ihre beiden Söhne laizistisch erziehen will und sich daran durch das Kreuz im Klassenzimmer gehindert sah. Vor den italienischen Behörden und Gerichten hatte sie kein Glück, weil diese – Italia felice! – kurzerhand befanden, das Kreuz sei ein Symbol italienischer Geschichte, Kultur und Identität, ein Zeichen von Toleranz und Gleichheit und Freiheit und, jawoll, der säkularen Werte der italienischen Verfassung.
Der EGMR sah das anders: Mit einem Kruzifix im Klassenzimmer würden die Schüler
feel that they were being educated in a school environment bearing the stamp of a given religion.
Der italienische Staat, so die Richter laut Pressemitteilung,
was required to observe confessional neutrality in the context of public education, where attending classes was compulsory irrespective of religion, and where the aim should be to foster critical thinking in pupils.
Auf die jesuitischen Begründungen der Instanzgerichte, warum das mit dem Kreuz prima mit der Religionsfreiheit vereinbar sei, reagiert man in Straßburg leicht säuerlich:
The Court was unable to grasp how the display, in classrooms in State schools, of a symbol that could reasonably be associated with Catholicism (the majority religion in Italy) could serve the educational pluralism that was essential to the preservation of a “democratic society” as that was conceived by the Convention, a pluralism that was recognised by…
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