EGMR: "Herabwürdigung des Türkentums" - Stress wegen Strafdrohung als Verletzung des Art 10 EMRK
In seinem heutigen Urteil im Fall Altuğ Taner Akçam gegen Türkei (Appl. no. 27520/07) hat der EGMR - soweit ich das überblicke erstmals - in einem Verfahren zu Art 10 EMRK jemandem den Opferstatus zuerkannt, der nicht konkret behördlich oder gerichtlich verfolgt wurde, sondern dessen Opferstatus sich allein auf das Bestehen einer Strafnorm, die ihn potentiell der Verfolgung wegen Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung aussetzen könnte, stützt. Zudem hat der EGMR auch ausgesprochen, dass Art 301 des türkischen Strafgesetzbuchs, auch in der 2008 geänderten Fassung, nicht ausreichend klar ist, um als gesetzliche Grundlage für einen Eingriff in die Meinungsäußerungsfreiheit zu dienen. Der Beschwerdeführer vor dem EGMR, Altuğ Taner Akçam (Achtung: Link führt zur Wikipedia, der Taner Akçam gerade bei Informationen über ihn selbst aus guten Gründen nicht traut), ist ein Historiker, der ausführlich "über die historischen Ereignisse von 1915 betreffend die Armenische Bevölkerung im Osmanischen Reich" forscht und publiziert (so der EGMR, Taner Akçam selbst bezeichnet diese "Ereignisse" klar als Genozid, zB in diesem Buch). Seine Veröffentlichungen und Vorträge haben ihn immer wieder Anfeindungen ausgesetzt; insbesondere ein Kommentar in der damals von Hrant Dink (siehe dazu auch das Urteil Dink gegen Türkei) herausgegebenen armenisch/türkisch-zweisprachigen Zeitung AGOS, in dem er die Verfolgung des Herausgebers kritisierte, wurde Anlass mehrerer Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft. Vorgeworfen wurde ihm die Herabsetzung des Türkentums nach Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuchs (in der Fassung vor der Novelle 2008). Keine dieser Anzeigen führte zu einer strafrechtlichen Verfolgung, vielmehr traf die Staatsanwaltschaft ausdrückliche Entscheidungen, von der Verfolgung abzusehen, begründet im wesentlichen damit, dass die Äußerungen in den Schutzbereich der Freiheit der Meinungsäußerug nach Art 20 EMRK fielen. Dabei blieb es auch nach Rechtsmitteln, die von den Anzeigern ergriffen wurden. Andere (türkische) Zeitungen berichteten sehr kritisch über den Beschwerdeführer und deuteten zB an, dass der deutsche Geheimdienst hinter seinen Veröffentlichungen stehe; ein dagegen angestrengtes medienrechtliches Verfahren verlor der Beschwerdeführer. In der Beschwerde an den EGMR wandte sich Taner Akçam nicht gegen eine einzelne gerichtliche oder behördliche Entscheidung (alle Verfahren gegen ihn waren ja eingestellt worden, die Staatsanwaltschaft hatte keinen Grund zur Verfolgung gefunden), sondern machte geltend, dass ihn schon die Existenz des Artikels 301 des türkischen Strafgesetzbuchs in seinem Recht auf freie Meinungsäußerung verletze. Allein der Umstand, dass es möglich sei, dass wegen seiner wissenschaftlichen Arbeit über die armenische Frage eine Untersuchung gegen ihn eingeleitet werde, würde bei ihm große Belastung, Sorge und Angst vor Verfolgung auslösen und daher eine anhaltende und unmittelbare Verletzung seiner Rechte unter Art 10 EMRK…
» Vollständiger ArtikelThemen: Wikipedia , Egmr , Art_10_emrk , Novelle , Türkei , EGMR Hrant Dinlk
Erschienen 25. Oktober 2011 auf http://blog.lehofer.at.
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Artikel 301 (Türkisches Strafgesetzbuch) – Wikipedia
Taner Akçam - Wikipedia, the free encyclopedia
Robert Fisk: Caught in the deadly web of the internet - Robert Fisk, Commentators - The Independent
Could it possibly be that the security men who guard the frontiers of North America are supporting Holocaust denial? Alas, it's true. Here's the story.
Altuƒ Taner Akçam ( is a Turkish historian and sociologist | Flickr - Photo Sharing!
Taner Akçam, author of A Shameful Act: The Armenian Genocide an the Question of Turkish Responsibility, will be visiting the Armenian Catholicosate at Antelias on the 3rd of January. He has been one of the first Turkish intellectuals who through his publications and lectures has stressed the necessity of the official recognition of the Armenian Genocide by the Turkish Government. Mr. Akçam was Visiting Associate Professor of History at the University of Minnesota and in 2008, he was appointed to the Chair of ‘Armenian Genocide’ Studies at Clark University, Worcester, MA irrespective of local Turkish opposition. Four years ago, when HH Aram I was invited to lecture at the College of Saint Benedict and Saint John's University in Minnesota, Dr. Akçam expressed the desire to visit the Catholicosate of Cilicia, a victim of the Genocide. The Turkish Historian’s visit will last for five days, when he will be giving lectures and meeting Armenian intellectuals as well as University students. His first lecture will be on Monday, 4th of January at 7:00 pm at the Catholicosate on The Turkish Recognition of the Armenian Genocide and Turkish National Security.
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AGOS - Haftalýk Siyasi Aktüel Gazete
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