EGMR: Frankreich hat Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt
am 01.02.2006 von http://www.recht-blog.com
Frankreich hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verstoßen (Az.: 64016/00). Geklagt hatte ein 79-jähriger österreichischer Journalist, der 1994 wegen eines kritischen Artikels über eine päpstliche Enzyklikla in Frankreich wegen «Diffamierung» zu einer symbolischen Geldstrafe verurteilt worden war.
Die Straßburger Richter kamen in ihrem Urteil am 31.01.2006 in Straßburg [...]
EuGH verhängt Millionenstrafe gegen Frankreich wegen Missachtung des europäischen...
iuranovit / Frankreich war 1991 verurteilt worden, weil es von 1984 bis 1987 keine Kontrollen vorgenommen hatte, um Fang und Vertrieb so genannter «untermaßige» Fische - das sind Fische, die nach geltendem EU-Recht zu jung und zu klein sind - z…
EGMR zum Brechmitteleinsatz
ElbeBlawg / Deutschland ist wegen des zwangsweisen Einsatzes eines Brechmittels bei einem Drogenkurier vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden. Der Einsatz des Brechmittels in diesem Fall sei ein Verstoß gegen das Verbot…
Die Bahn kommt … nach Frankreich
medien-gerecht / Der erste ICE 3 ist endlich umgerüstet und nun auf Testbetrieb in Frankreich unterwegs. Für den Hochgeschwindigkeitsverkehr zwischen Frankfurt und Paris, der ab dem 10. Juni aufgenommen wird, hat die Zulassung des ICEs für den Verkehr…
Meinungsfreiheit von Rechtsanwälten
Handakte WebLAWg / Mit dem Urteil EGMR Nr. 60115/00 vom 20. April 2004 (Amihalachioaie vs. Moldawien) hat der EGMR seine Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit...…
EGMR: Keine Haftstrafe für beleidigende Äußerung in der Presse
JuracityBlog / Erneut hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Rechte von Journalisten gestärkt (EGMR, Entscheidung v. 06.12.2007, Az.: 19331/05). Die Richter befanden, dass die Verurteilung zu einer Haftstrafe wegen beleidigende…
Gesellschafterdarlehn und das DBA Frankreich
Blickpunkt Recht & Steuern / Auch im Anwendungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich (DBA Frankreich 1959/1969) sind Zinseinkünfte von Mitunternehmern aus Darlehen, die sie der Mitunternehmerschaft gewährt haben, abkommensrechtlich aus den gewerblichen Gewinnen…
