EEG-Novelle: Harte Einschnitte bei der Photovoltaik

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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 (EEG 2012) ist kaum drei Monate alt, da soll es schon novelliert werden. Die Vorschläge beschränken sich nicht auf kleinere Änderungen bzw. Ergänzungen. Geplant sind einige grundlegende Neuerungen. Dabei legt die Bundesregierung ein hohes Tempo vor: Seit dem 24.2.2012 liegt ein Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums (BMU) vor, der bereits am 9.3.2012 in den Bundestag eingebracht wurde. Am 21.3.2012 wird der Umweltausschuss in öffentlicher Sitzung Experten anhören, am 28.3.2012 will er beschließen, so dass der Bundestag am 30.3.2012 die Novelle verabschieden kann.

Wie lange anschließend der Bundesrat braucht, bevor das Gesetz in Kraft treten kann, ist noch nicht abzusehen. Die Bundesregierung will jedoch, dass die Regelungen im Wesentlichen zum 1.4.2012 in Kraft treten. Denn jedenfalls ab diesem Zeitpunkt, so das Argument, sei die Neuerungen bekannt und damit kein schutzwürdiges Vertrauen der Betroffenen mehr gegeben.

Hauptbetroffen: Photovoltaik

Von den Neuerungen wären Photovoltaik-Anlagen am stärksten betroffen. Deren Betreiber müssten – erneute – tiefe Einschnitte bei der gesetzlichen Vergütung hinnehmen.

Zunächst ist geplant, die bislang im Gesetz vorgesehene unterjährige Degression zum 1.7.2012 auf den 1.4.2012 vorzuziehen. Für Freiflächenanlagen sollen die Regelungen erst bei einer Inbetriebnahme ab dem 1.7.2012 gelten, wenn der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan vor dem 1.3.2012 gefasst worden ist. Gleichzeitig sollen alle Photovoltaik-Anlagen künftig in nur noch drei Kategorien unterteilt werden: in Aufdachanlagen bis 10 kW, Aufdachanlagen bis 1 MW und Aufdach- sowie Freiflächenanlagen bis 10 MW. Für Strom aus Freiflächenanlagen soll der Vergütungssatz 13,50 Ct/kWh betragen (was einer Absenkung um 24,7 Prozent entspricht). Für Strom aus Aufdachanlagen sind neue Vergütungsstufen mit ebenfalls erheblich reduzierter Vergütungshöhe vorgesehen:

Anlagen bis 10 kW würden 19,5 Ct/kWh erhalten, Anlagen bis 1 MW nur 16,5 Ct/kWh und Anlagen bis 10 MW ebenso wie Freiflächenanlagen nur 13,5 Ct/kWh.

Zusätzlich ist vorgesehen, für Photovoltaik-Anlagen, die nach dem 30.4.2012 in Betrieb genommen werden, eine Degression von 0,15 Cent/kWh pro Monat einzuführen.

Weiter soll der Zubaukorridor, der über die Höhe der Degression entscheidet, ab 2014 jährlich regulär um 400 MW abgesenkt werden. Der gegenwärtige Zielkorridor von 2.500 MW bis 3.500 MW wird dabei in den Jahren 2012 und 2013 wohl erhalten bleiben und dann schrittweise abgesenkt, bis er im Jahre 2017 planmäßig 900 MW bis 1.900 MW beträgt. Der Gesetzesentwurf geht dabei davon aus, dass ab 2017 in einigen Bereichen der Solarbranche überhaupt keine Förderung mehr notwendig ist.

Das BMU soll im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), aber ohne Zustimmung des B…

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Erschienen 13. März 2012 auf http://www.derenergieblog.de.

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