EdW unterliegt gegen Ernst & Young
am 16.05.2008 von Handakte WebLAWg
Der 12. Zivilsenat des OLG Stuttgart hat heute die Berufung der EdW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen) gegen das Urteil des LG Stuttgart vom 01.08.2007 (27 O 4/07) zurückgewiesen.
Ernst & Young hatte Ende 2002 im Auftrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Sonderprüfung bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH, die auf Rechnung ihrer Anleger Spekulationsgeschäfte mit Optionsscheinen betrieb, durchgeführt und hierbei verschiedene Unregelmäßigkeiten festgestellt, u.a. Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz.
Dem Prüfbericht war dagegen nicht zu entnehmen, dass nach den Feststellungen im gegen die Verantwortlichen zwischenzeitlich bereits abgeschlossenen Strafverfahren ein für die wirtschaftliche Situation der Phoenix GmbH entscheidendes Konto nur vorgetäuscht war und die dort angeblich vorhandenen Millionenbeträge tatsächlich nicht existierten. Dies fiel erst nach einem Wechsel in der Geschäftsleitung bei der Phoenix GmbH durch unternehmensinterne Recherchen im Jahr 2005 auf.
In der Folge kam es zu einem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Phoenix GmbH. Von der BaFin wurde der Entschädigungsfall festgestellt, weshalb die EdW Tausende von Anlegern …
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