EDVGT: Anforderungen an die Informationsverarbeitung und rechtliche Konsequenzen
am 21.09.2007 von http://lawgical.jura.uni-sb.de/
In dem von Werner Gutdeutsch moderierten Arbeitskreis Anforderungen an die Informationsverarbeitung und rechtliche Konsequenzen lag der Schwerpunkt auf der Organisation des E-Mail-Verkehrs und den rechtlichen Folgen mangelhafter Ablageorganisation.
Zunächst befasste sich Christian Golts mit der Problematk aus Sicht der Staatsanwaltschaft. Er berichtete, dass er bei Durchsuchungen regelmäßig nur in ca. 50% der durchsuchten Unternehmen oder Freiberuflerbüros einen Datenschutzbeauftragten antreffe; ordnungsgemäße Verfahrensverzeichnisse existierten fast nie. Das größte Problem sei aber, dass Mails nicht mandantenspezifisch abgelegt würden. Dies habe insbesondere bei der Durchsuchung von Dritten gemäß § 103 StPO die Identifizierung der eigentlich interessierenden Daten nicht zeitnah möglich sei. Oftmals habe das zur Konsequenz, dass die Staatsanwaltschaft zunächst den gesamten Mailverkehr beschlagnahmen müsse. Zwar müssten die Daten, die nicht Ermittlungsgegenstand seien, bei der Durchsicht aussortiert werden; komme es jedoch zu Zufallsfunden, werde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Gerade bei Anwälten und Steuerberatern sieht Golts daher in der weit verbreiteten nicht-mandatsbezogenen Mailablage eine Verletzung des Mandatsgeheimnisses durch den Freiberufler.
Der EDV-Sachverständige Dr. Siegfried Streitz zeigt anschließend einige Lösungsansätze für eine ordnungsgemäße Mailverwaltung auf. So gebe es zum einen kommerzielle E-Mail-Managementsysteme, die neben der Erfüllung der oben genannten Anforderungen auch Doppelspeicherungen reduziere und die Weiderauffindbarkeit erleichtere; diese seien jedoch in der Regel recht teuer. Alternativ könne auch eine mandatsbezogene Ablage im Dateisystem erfolgen, falls sichergestellt sei, dass diese auch konsequent angewandt werde. Hier müsse auch …
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