Ed Hardy T-Shirts; Abmahnung bei Verkauf von nur einem T-Shirt auf Ebay berechtigt!
am 16.09.2008 von http://rechtmedial.de
Ein interessantes Urteil wird gerade vom Kollegen Dr. Bahr mitgeteilt. Danach hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. eine Abmahnung einer Privatperson für rechtmäßig erklärt und auch einen Streitwert von 50.000 Euro nicht moniert, bei dem nur ein einziges T-Shirt auf Ebay angeboten wurde.
Während im Falle von mehreren T-Shirts eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung auch nachvollziehbar ist, weil in diesem Fall ein gewerbliches Handeln von so ziemlich jedem Gericht in Deutschland bejaht wird und es dem Ebayer schwer fallen dürfte, die Erschöpfung des Markenrechtes nachzuweisen, erstaunt das ganze bei einem einziges T-Shirt zumindest nach erstem Eindruck sehr.
Dogmatisch ist das Urteil jedoch wohl in Ordnung, denn die exklusiven Urheberrechte liegen bei dem Kläger und der, nach Urheberrecht auch als Privatperson haftende, Beklagte, wird die Erschöpfung des Urheberrechtes nicht nachweisen können, wenn der Kläger behauptet, dass ein T-Shirt, wie es der Beklagte angeboten hat, niemals mit Willen des Klägers in den europäischen Wirtschaftsraum gelangt ist.
Ausführung des Gerichtes wie
Dem Beklagten, welcher das T-Shirt auf eBay angeboten hat, ist durchaus zuzumuten, zur Herkunft des T-Shirts und dessen Kaufpreis durch Befragen seiner Bekannten als Schenker oder den sonstigen -Umständen genauer vorzutragen, die ihn zu der Erkenntnis bringen, es handele sich beim dem T-Shirt um …
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