Ed Hardy Plagiate und IP-Märchen
Über das Blog IP | Notiz bin ich auf die unglaubliche Meldung in den Schaumburger Nachrichten gestoßen, wonach Ed Hardys Anwälte nach
einem einmaligen Verkauf eines angeblich gefälschten T-Shirts einen Betrag von € 50.000,00 gefordert haben sollen.
“Weil sie ein Marken-T-Shirt im angeboten hatte,
wurden einer jungen Hannoveranerin 50.000 Euro
angedroht.”
Und konkret soll das so abgelaufen sein:
“Dem Schreiben war eine Kostenrechnung von 50.000 Euro beigefügt sowie eine Unterlassungserklärung. Nach einem aufwendigen
Schriftverkehr – die Familie hatte sich inzwischen einen genommen – teilten die Frankfurter mit, den Streitwert reduzieren zu wollen. Am Ende forderten sie noch
1100 Euro für ihre eigene Arbeit, die sie nun vor Gericht einklagen wollen.”
Eine Kostenrechnung über € 50.000,00?
Wie hoch muss der Gegenstandswert sein, damit ein Anwalt eine Kostennote über einen Betrag von € 50.000,00 erstellen kann? Bei einem
Gegenstandswert von € 10.000.000,00 (zehn Millionen) entstehen für eine normale anwaltliche Tätigkeit Gebühren iHv. € 48.748,11,
inkl. Mehrwertsteuer.
Vielleicht meinte der Autor in dem Schaumburger Nachrichten mit der Kostenrechnung nicht die Kostennote eines Rechtsanwalts, sondern
erfasste die gesamte Forderung von Ed Hardy. Dies erscheint allerdings abwegig beim Verkauf nur eines T-Shirts. Im Ergebnis mag die
Kritik an den Ed Hardy-Abmahnungen berechtigt sein, aber irgendwas stimmt da nicht an …
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