EcoDesign reloaded: Neue Richtlinie zu „energieverbrauchsrelevanten“ Produkten
Die EU führt ihren Kampf gegen Energiefresser und Klimakiller unerbittlich weiter: Nachdem bislang praktisch alle Produkte, die
irgendwie Energie verbrauchen, immer strikteren Regelungen unterworfen wurden, nimmt nun die Richtlinie 2009/125/EG auch all die
Produkte ins Visier, die den Energieverbrauch nur mittelbar beeinflussen.
Überblick 1. Grundsätze und Ziele 2. Gegenstand 3. Zukünftige Regelungen 4. Einschränkungen 5. Weitere Pflichten für Händler 6.
Förderung mittelständischer und kleinerer Betriebe 7. Umsetzung 8. Fazit
1. Grundsätze und Ziele
Die neue Richtlinie mit dem handlichen Titel „Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009
zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter
Produkte (Neufassung)“ dient vor allem der Erweiterung und Ergänzung der bisher bekannten „EcoDesign-Richtlinie“ 2005/32/EG.
Grundgedanke ist hierbei, dass oftmals auch Produkte, die selbst keine Energie verbrauchen, dennoch erhebliche Auswirkungen auf den
Energieverbrauch bestimmter Geräte haben; so haben z.B.
bestimmte Baumaterialien (Fenster, Türen, Dicht- und Isoliermittel) einen erheblichen Einfluss auf den Energiebedarf eines
Heizkörpers; Wasserhähne, Duschköpfe etc. einen gewissen Einfluss auf den Wasserbedarf des Endverbrauchers.
Bei vielen dieser Produkte besteht ein erhebliches Verbesserungspotenzial im Hinblick auf Umweltbelastungen und Energieeinsparungen
durch bessere Gestaltung, was im Endeffekt auch zu wirtschaftlichen Einsparungen für Unternehmen und Endverbraucher führen könnte.
Neben den typischen „Verbrauchern“ können folglich die von der neuen Richtlinie umfassten Produkte auch zu erheblichen
Energieeinsparungen beim Gebrauch beitragen.
Die umweltgerechte Gestaltung von Produkten gilt hierbei als wesentlicher Bestandteil der EU-Strategie zur integrierten
Produktpolitik. Sie soll als vorbeugender Ansatz zur Optimierung der Umweltverträglichkeit von Produkten und zur gleichzeitigen
Erhaltung ihrer Gebrauchsqualität neue konkrete Chancen für Hersteller, Verbraucher und die Allgemeinheit bieten. Ferner ist die neue
Richtlinie ein wesentlicher Beitrag zum Erreichen der Zielvorgaben für Treibhausgasemissionen in der EU.
2. Gegenstand
Die neue Richtlinie schafft den Rahmen für die Festlegung gemeinschaftlicher Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Produkte
(vgl. Art. 1 Abs. 1); als solches Produkt gilt jeder Gegenstand, der während seiner Nutzung den Verbrauch von Energie in irgendeiner
Weise beeinflusst und der getrennt auf seinen Einfluss geprüft werden kann (vgl. Art. 2 Nr. 1). Konkret ist die Reglementierung von
Produkten geplant, die
innerhalb der EU öfter als 200.000 mal verkauft werden (Art. 15 Abs. 2 lit. a); angesichts dieser Mengen eine erhebliche Auswirkung
auf…
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