Eckpunktepapier sieht Zerschlagung von Krisen-Banken vor
Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung will die Eingriffsmöglichkeiten der Bankenaufsicht bei Schieflagen im Finanzsektor drastisch erweitern.
Systemrelevante Teile einer Krisen-Bank sollen auf einen privaten Dritten oder eine staatliche "Brückenbank" übertragen werden können, heißt es im Entwurf für ein Eckpunktepapier, das die Regierung nächste Woche beschließen will. Dem Reuters am Mittwoch vorliegenden Text zufolge soll die geplante Bankenabgabe von allen deutschen Kreditinstituten entrichtet werden - auch von den sich sträubenden Sparkassen sowie den Volks- und Raiffeisenbanken.
Die Eckpunkte sollen im Sommer in ein Gesetz zur Beteiligung der Banken an den Krisenkosten und zu ihrer Restrukturierung bei Notfällen münden. Dem Papier zufolge wird das Gesetz aus vier Teilen bestehen. Zunächst werden die Befugnisse der Aufsicht für Eingriffe im Vorfeld einer Insolvenz erweitert. Die Übertragung von Geschäftsbereichen auf eine Brückenbank soll sicherstellen, dass der systemrelevante Teil einer Bank fortgeführt und die restlichen Betriebsteile schonend abgewickelt werden können.
Weil ein solches Instrumentarium bisher fehlt, musste der Staat in der Finanzkrise Institute wie die HRE mit Steuergeld stabilisieren. In dem Papier heißt es, ein solches Vorgehen könne den öffentlichen Haushalten nicht mehr zugemutet werden.
Das zweite Element des Gesetzes wird deshalb die Einführung eines besonderen Reorganisationsverfahrens für Banken sein. Es soll den Zusammenbruch eines Krisen-Instituts verhindern und eine Sanierung auf dem Verhandlungsweg ermöglichen. Orientierung liefert das heute übliche Insolvenzplanverfahren, allerdings mit drei Besonderheiten: Zur Beschleunigung des Verfahrens wird der Rechtsschutz eingeschränkt. Zudem sollen die Anteilseigner einbezogen werden, damit sie einen erfolgversprechenden Reorganisationsplan nicht torpedieren. Schließlich soll ein Sanierungsverfahren vorgeschaltet werden, das die Bewältigung von Schieflagen durch das Management selbst ermöglichen soll.
BANKENABGABE NICHT ZEITLICH BEFRISTET
Das Eckpunktepapier skizziert als dritten Teil des Gesetzes einen "Stabilitätsfonds", den die Banken mit einer Sonderabgabe auffüllen sollen. Der Finanztopf wird als Sondervermögen des Bundes bei der Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA) eingerichtet, die bereits den Bankenrettungsfonds SoFFin führt. Einzahlen sollen alle Institute abhängig von ihrer Größe und ihrer Vernetzung im Finanzmarkt. Nach Angaben von Finanzminister Wolfgang Schäuble soll er jährlich etwa eine Milliarde Euro einsammeln. Mit dem Geld sollen künftige Schieflagen abgesichert werden. Wie lange die Abgabe erhoben werden soll, ist noch unklar, das Finanzministerium soll ihre Zumutbarkeit "fortlaufend prüfen".
Schließlich wird die zeitlich befristete FMSA durch das Gesetz zu einer Dauereinrichtung. In welchem Verhältnis sie zur Bankenaufsicht stehen wird, will die Koalition noch klären. Der Union schwebt vor, die gesamte Finanzaufsicht über Banken und Versicherungen sowie die FMSA unter dem Dach einer Bundesbank-Holdung zu konzentrieren, die FDP ist noch skeptisch.
Die bisher bekannten Regierungspläne haben bereits einigen Unmut im Finanzsektor ausgelöst. Die Sparkassen und Volksbanken wollen von der Abgabe freigestellt werden, weil sie nicht für die spekulativen Risiken der Privatbanken geradestehen wollen. Analysten haben den Fonds-Vorschlag als Populismus bezeichnet, weil sein Volumen zu klein sei. Die Privatbanken befürworten teils einen europaweiten Fonds, in den auch die Regierungen einzahlen. Ein solches Modell findet in der Koalition wegen der Belastung der öffentlichen Haushalte jedoch keine Zustimmung.
Quelle: Reuters (24. März 2010)
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Erschienen 24. März 2010 bei http://www.reuters.com.
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