eBums und kreative AGB
am 19.03.2008 von Abgemahnt.com
Wie wir spätestens seit der kreativen Änderung der AGB vom studiVZ wissen, sind Vertragsstrafen gegenüber Verbrauchern nur in beschränkten Umfang rechtens. Wann sich das bei Unternehmen 2.0 herumgesprochen hat, ist jedoch fraglich.
In Hamburg leistet die Firma emagnifica GmbH mit ihrer Internetplattform eBums echte Pionierarbeit die sogar die Gebr. Schmidtlein vor Neid erblassen lassen würde - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur so durchzogen von Vertragsstrafen (Angaben wahlweise netto oder brutto) sowie “Kostenfallen”.
Interessant sind auch folgende Passagen:
Sämtliche Dienstleistungen die die Nutzung des ebums.de Portals ermöglichen, werden kostenlos durch die emagnifica GmbH zur Verfügung gestellt.
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Eine vorzeitige Beendigung einer …
VERTRAGSSTRAFE FÜR SPASSBIETER
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MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Verklickt sich der Anfechtende bei Abgabe einer elektronischen Willenserklärung mit der Maustaste (hier: bei der vorzeitigen Beendigung einer eBay-Auktion mit der Option Auktion sofort zum Höchstgebot beenden, anstatt das Angebot zu beenden…
StudiVZ vs. BewerberVZ - Streitwert 275.000
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Keine “gGmbH” im Handelsregister
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist eine gerade im sozialen Bereich (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Fortbildungswerke etc.) häufige Form der Tätigkeit. Dabei meint Gemeinnützigkeit hier rein steuerliche Fragen. Ist die Tätigkeit des Unterne…
Kostenfallen im Internet: Rechtsverfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbandes als Übersicht zum Download
Recht für Verbraucher / Kostenfallen im Internet: Rechtsverfahren des Verbraucherzentrale BundesverbandesDie Verbandsklage der Verbraucherverbände ist seit vielen Jahren ein unverzichtbares Instrument des rechtlichen Verbraucherschutzes. In zahlreichen Fällen erstritten d…
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