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eBums und kreative AGB

am 19.03.2008 von Abgemahnt.com

Wie wir spätestens seit der kreativen Änderung der AGB vom studiVZ wissen, sind Vertragsstrafen gegenüber Verbrauchern nur in beschränkten Umfang rechtens. Wann sich das bei Unternehmen 2.0 herumgesprochen hat, ist jedoch fraglich.
In Hamburg leistet die Firma emagnifica GmbH mit ihrer Internetplattform eBums echte Pionierarbeit die sogar die Gebr. Schmidtlein vor Neid erblassen lassen würde - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur so durchzogen von Vertragsstrafen (Angaben wahlweise netto oder brutto) sowie “Kostenfallen”.
Interessant sind auch folgende Passagen:
Sämtliche Dienstleistungen die die Nutzung des ebums.de Portals ermöglichen, werden kostenlos durch die emagnifica GmbH zur Verfügung gestellt.

Eine vorzeitige Beendigung einer …

Vorher bei Abgemahnt.com

» Print Plaza - Spaming made easy.

» Man kanns ja mal probieren …

» AbgemahntVZ

» Alice die 2te

» Eine teure Verbindung.


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