EBK: Bericht zur Bankinsolvenz
am 29.01.2008 von http://vasella.blogspot.com/Die EBK hat heute Dienstag ihren Bericht zum dem 1. Juli 2004 seit geltenden Bankinsolvenzrecht veröffentlicht. Die EBK berichtet darin über ihre Erfahrung mit 113 durch die EBK eröffneten Konkursverfahren - die 3 bewilligte Effektenhändler und 110 Institute mit einer unbewilligten Tätigkeit als Bank oder Effektenhändler betrafen - und formuliert Anliegen mit Blick auf internationale Bankinsolvenzen. Z.B. postuliert die EBK, dass die anwendbaren Insolvenzregeln eine Gleichbehandlung aller Gläubiger gewährleisten und in- und ausländische Gläubiger zu gleichen …
Die Menschen beim Finanzamt :-)
InsoBlog.de / Die Gläubigergemeinschaft ist für mich der “Kunde” im Insolvenzverfahren. Es geht darum, den Sachverhalt aufzuklären und für die Gläubiger möglichst schnell eine möglichst gute Quote zu ermöglichen. Weil das Finanzamt an fast jede…
Parlamentarisches Kontrollgremium veröffentlicht Bericht über BND-Aktivitäten
Rechtblog / Das Parlamentarische Kontrollgremium hat den Bericht des Sachverständigen Professor Schäfer zur Beschattung von Journalisten durch den BND veröffentlicht. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Betroffenen hatte das Gremium entschieden, dass d…
Abhöranlage “Onyx” nach wie vor ohne gesetzliche Grundlage
strafprozess / Die GPDel der eidgenössischen Räte hat ihren aktuellen Bericht zum Funkaufklärungssystem Onyx veröffentlicht. Aus der entsprechenden Medienmitteilung: Der neue Bericht hält fest, dass die geltenden Rechtsgrundlagen für Onyx nicht mit der Eur…
Änderungen im Insolvenzverfahren
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Bundesregierung will mit einem jetzt dem Bundestag zugeleiteten Gesetzentwurf das Insolvenzverfahren in einigen Punkten ändern. Unter anderem sollen künftig öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzsachen nur noch über das Internet vorgenomme…
Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG: Neuer Insolvenz-verwalter kündigt umfassende Stärkung der Anlegerrechte im Insolvenzverfahren an
KAPITAL-RECHTINFO / Anleger, die ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet haben, werden als vollwertige Gläubiger anerkannt. Es werden keine Gelder mehr per Lastschrift von den Anlegern eingezogen. Professor Rolf Rattunde ist seit kurzem neuer Insolvenzverwa…
Strafender Blick über den Brillenrand
InsoBlog.de / Ich erinnere mich genau an den strafenden Blick der Rechtspflegerin über den Brillenrand als ich ihr den Schriftsatz in die Hand gedrückt habe, um eine Gläubigerversammlung einzuberufen zur Beschlussfassung nach § 313 Abs. 2 InsO. Dabei geht es d…
