ebay: Widerruf länger möglich

Ebay-Kunden können jetzt davon ausgehen, dass Ihr Widerrufsrecht einen Monat und nicht nur zwei Wochen beträgt. Nach dem Kammergericht Berlin hat jetzt auch das Oberlandesgericht Hamburg entsprechend geurteilt.

Der Grund für die verlängerte Widerrufsfrist liegt darin, dass den Käufern bei ebay die Widerrufsbelehrung, wenn überhaupt, erst nach dem Vertragsschluss bekannt gegeben wird. Für diesen Fall verlängert das Gesetz die Widerrufsfrist auf einen Monat. Dass die Belehrung möglicherweise vorher schon auf der Verkäuferseite nachgelesen werden kann, ge…

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Themen: Ebay , Kammergericht Berlin , Oberlandesgericht Hamburg , Lbr
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 4. September 2006 auf http://www.lawblog.de.

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