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Ebay und die Privatverkäufer

am 08.06.2007 von Das interessiert doch wieder keine Sau...

Ist ja schon nett, was sich die Leute so alles bei Ebay einfallen lassen.
Privatverkauf, daher keine gesetzlichen Gewährleistungen, keine Garantie, kein Umtausch, keine Rücknahme - ausgenommen sind aktuell bestehende Herstellergarantien der versteigerten Artikel, ggf. ist dies der Beschreibung zu entnehmen. Keine Ersatzhaftungen / Mehrerstattungen über den vom Käufer für den Artikel gezahlten Auktionsendpreis hinaus, z.B. bei fehlerhafter Ware oder verhinderter Lieferung. Erstattungsfähig ist in diesem Falle …

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